schenkung eines autos wie liegt die rechtslage wenn geklagt wird

3 Antworten

In den Fahrzeugpapieren steht drin, auf wen das Auto zugelassen ist. Das muss nicht unbedingt derjenige sein, der Eigentümer des Autos ist. Insofern hilft Dir in dieser Frage nicht, ob in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (früher: Fahrzeugbrief und -schein) Dein Name drinsteht oder nicht. Der Kaufvertrag besagt, wer das Auto gekauft hat, wer also direkt nach dem Kauf Eigentümer wurde. Das ist in Deinem Fall der Schenker. Durch die Schenkung wird das Auto zu Deinem Eigentum. Es wäre gut, wenn es darüber ein Dokument gäbe (z. B. ein Brief, in dem steht: "Lieber mimberg50, hiermit schenke ich Dir das nachstehend beschriebene Auto ..."). Wenn es so ein Dokument nicht gibt, helfen auch Zeugenaussagen. Wenn es weder ein Dokument noch Zeugen gibt, wirst Du Probleme haben, vor Gericht zu beweisen, dass das jetzt Dein Auto ist. Zum Thema "Zurückfordern": Allgemein gilt (nicht nur im Volksmund, sondern tatsächlich auch vor Gericht!): Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Nur in ganz besonderen Fällen kann der Schenker ein Geschenk zurückverlangen: - Grober Undank des Beschenkten (das ist aber eine sehr hohe Hürde. Dafür müsstest Du den Schenker schon tätlich angegriffen haben oder dergleichen). - Unerwartete finanzielle Notlage des Schenkers, die zum Zeitpunkt des Schenkens nicht absehbar war, und die es wegen des besonders hohen Werts des Geschenks für den Schenker unzumutbar macht, das Geschenk aufrechtzuerhalten - Das Geschenk wurde im Zustand verminderter geistiger Zurechnungsfähigkeit gemacht (unwirksames Geschenk).

Der Kaufvertrag bestimmt den Eigentümer, die Zulassung den Halter. Demnach ist dir das Fahrzeug überlassen, aber nicht geschenkt und darf zurückgefordert werden :-O

G imager761

Du magst hier rein formal recht haben .. aber wie ist das in Realität?

Wemm gehört der 10 Euro-Schein, den ich im Geldbeutel habe? Rechtlich der Staatsbank, die ihn ausgegeben hat. Trotzdem kann ich ihn zum Einkaufen verwenden.

Wenn es einen Überlassungsvertrag oder sonst ein rechtlich gültiges Dolument gibt, in dem du dem bisherigen Besitzer das Eigentumrecht am Fahrzeug anerkennst, dann ist die Sache klar. Gibt es das nicht, dann mag "imager761" inhaltlich recht haben, aber wie will der "echteEigentümer" seinen Eigentumsanspruch nachweisen. Der Besitzer dees Fahrzeugscheins wird - solange keine anderen Dokumente vorliegen - bautomatisch als Eigentümer des KFZs angesehen. Er kann das KFZ anmelden, umme4lden, abmelden und auch an einen anderen verkaufen.

Denn dass es irgendwelche anderen Besitzrechte gibt, das kann ein mögtlicher Käufer ja nicht wissen. Deshalb erhält man beim Kauf eines Neuwagens in der Regel den KFZ-Brief erst dann, wenn das Fahrzeug bezahlt ist.

Wenn Du den KFZ-Brief haann bist du der Eigentümer.

Alles andere ist eine Frage des Schenkungsvertrages und der Persönlichen Absprache zwischen Euch beiden. Und deshalb nur bedingt vor GGericht einklagbar.

Wenn Du den KFZ-Brief haann bist du der Eigentümer.

Falsch.

@Punfish

Du magst theoretisch recht haben - wenn es zusätzliche privatrechtliche Verträge gibt.

Aber der Besitzer des KFZ-Briefs zählt als Eigentümer dees KFz und kann dieses z.B. auch rechtlich verkaufen.

@BurkeUndCo

Immer noch falsch. Als Halter habe ich keine Eigentumsrechte, die zu einem Verkauf berechtigen.

@imager761

Du magst hier rein formal recht haben .. aber wie ist das in Realität?

Wemm gehört der 10 Euro-Schein, den ich im Geldbeutel habe? Rechtlich der Staatsbank, die ihn ausgegeben hat. Trotzdem kann ich ihn zum Einkaufen verwenden.

Wenn es einen Überlassungsvertrag oder sonst ein rechtlich gültiges Dolument gibt, in dem du dem bisherigen Besitzer das Eigentumrecht am Fahrzeug anerkennst, dann ist die Sache klar. Gibt es das nicht, dann mag "imager761" inhaltlich recht haben, aber wie will der "echteEigentümer" seinen Eigentumsanspruch nachweisen. Der Besitzer dees Fahrzeugscheins wird - solange keine anderen Dokumente vorliegen - bautomatisch als Eigentümer des KFZs angesehen. Er kann das KFZ anmelden, umme4lden, abmelden und auch an einen anderen verkaufen.

Denn dass es irgendwelche anderen Besitzrechte gibt, das kann ein mögtlicher Käufer ja nicht wissen. Deshalb erhält man beim Kauf eines Neuwagens in der Regel den KFZ-Brief erst dann, wenn das Fahrzeug bezahlt ist.