Geld (Schenkung) von demenzkranker Mutter annehmen?

4 Antworten

Sozialamt diese Schenkung wieder zurück verlangen könnte für den Fall, dass meine Mutter ein Pflegefall wird.

Das machen die.

Demenz und regelt Ihr Leben selbstständig und ohne größere Probleme - geht nicht zusammen.

Es kann zum Glück niemand in die Zukunft sehen. Die Demenz muss nicht zwingend schlimmer werden, die Frage nach Sozialleistungen muss sich überhaupt nicht mehr stellen.

Hast du Geschwister? Besprich es mit diesen. Wäre mir persönlich wichtiger als mir Gedanken um ungelegte Eier zu machen.

Ansonsten kann das Sozialamt Schenkung zur Abwendung der Verarmung zurückfordern, 10% abschmelzend pro Jahr. Bevor das Sozialamt Leistungen übernimmt, überprüft es erstmal deine Unterhaltspflicht. Spätestens dann solltest du sowieso zum Anwalt.

Entweder du bezahlst damit etwas oder deine Mutter soll es behalten. Ich kenne weder dein Einkommen, noch die Rente der Mutter.

Ist für mich eher eine moralische Frage, als eine rechtliche. Wenn ich über ein größeres Vermögen als meine Mutter verfüge, stellt sich mir die Frage nicht.

In gewisser Weise ist es fast zu spät!

So weit ich weiß können Schenkungen in solchen Fällen bis zu 10 Jahre rückwirkend annuliert werden! Das heißt, wenn Dir Deine Mom jetzt, mit 80 Jahren 5000 Eur schenkt, dürfte sie erst mit 90 ins Pflegeheim kommen usw.

Besser wäre es gewesen, wenn sie damit früher angefangen hätte!

Was ich nicht weiß...was wohl passiert, wenn Sie einfach in den nächsten 10 Monaten jeweils 500 Eur mehr abhebt, Dir bar gibt und behauptet, dass hätte sie halt ausgegeben! Restaurant, Spielbank, VitaminPillen, ...

Liegen die Voraussetzungen des Anspruchs auf Schenkungswiderruf vor, so kann der Beschenkte (bzw. der Sozialhilfeträger) grundsätzlich die Rückgabe des geleisteten Gegenstandes verlangen. Ist der Beschenkte allerdings im Zeitpunkt der Anspruchsgeltendmachung nicht mehr bereichert, so ist der Anspruch ausgeschlossen.

Das habe ich gerade noch gefunden.. nun wenn meine Mutter nur angenommen in 2 Jahren in Pflege kommen sollte.. bin ich dann zu diesem Zeitpunkt noch bereichert??? Irgendwie nicht oder?

@weip85

wiki sagt:

"Eine Grenzregelung bietet § 529 BGB. Generell gilt, dass Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückgefordert werden müssen, sofern der Schenkende Sozialhilfe in Anspruch nehmen will."

Sie ist nicht voll in der Lage zu handeln. Was ist bei der Erbschaft wenn du noch Schwestern hast, da kann es ein riesen Krack geben.

Beim Sozialamt    werden doch nur die 3 letzten einkommt verlangt? Wird sie ein Pflegefall und sie hat nicht genug Geld was dann?