Wie lange kann man von mir als Erbe rückwirkend Grundsteuer verlangen?

2 Antworten

Die Festsetzungsverjährung liegt normalerweise bei 4 Jahren (§169, Abgabenordnung). Die 4 Jahre laufen ab Ende des Kalernderjahres in dem die Festsetzung stattfinden soll, bedeutet für 2014 bis Ende dieses Jahres.

Liegt eine leichtfertige Steuerverküzung vor, dann sind es 5 Jahre.

Dann gäbe es natürlich noch die Hinterziehung, da sind es 10 Jahre.

Egal wie es kommt, zurück bis 1971 also keines Falls.