Eigentumswohnung als Homeoffice ausschließlich nutzen?

6 Antworten

hältst du steuer-sachbearbeiter für naiv und weltfremd?

unabhängig von der frage, ob du ggf. in einer wohnanlage ein gewerbe betreiben darfst, dass mehr als einen schreibtisch, ggf. ein arbeitszimmer an fläche/raum benötigt, müssen kosten und nutzen im verhältnis stehen.

die uralten tricks, um private aufwendungen irgendwie als geschäftlich und damit steuersenkend darzustellen, sind finanzämtern hinlänglich bekannt.

wenn du pech hast, drehen sie alles durch die mangel und könnten dir sogar unterm strich schaden.

MarkusLimo 
Fragesteller
 28.05.2020, 12:07

Wie genau schaden ? Wenn ich Raum1 angebe als Serverraum ist das in meinen Augen ein Serverraum wenn da ein kleiner rauspi + NAS steht ich persönlich möchte ungerne 8 Stunden in einem Raum wo ein NAS steht Arbeiten :D

Emalia80  28.05.2020, 13:00
@MarkusLimo

Genau, du hast ja als Angestellter auch einen eigenen Server, wie dumm denkst sind die Leute. Was ist wenn da einer bei dir vorbei schauen will um dieses zu überprüfen. Ganz schön dreist. Warum ziehst du nicht in deine ETW?

Das häusliche Arbeitszimmer ist steuerlich immer ein heißes Eisen, weil Du sehr viele Voraussetzungen erfüllen musst. Die Wichtigste: Du hast keinen anderen Arbeitsplatz. Inwieweit das Finanzamt Home Office während Corona anerkennen wird, steht noch in den Sternen.

Darfst Du die Wohnung eigentlich auch zum Arbeiten nutzen? Das kann Dir die Gemeinde sagen. Es gibt nämlich auch Wohngebiete, in denen Gewerbe untersagt ist. Das gilt dann auch für abgeschlossene Wohnungen/Häuser, die ausschließlich für Arbeitszwecke genutzt werden.

Google mal Arbeitszimmer. Da dürftest Du dann auch Checklisten finden für die steuerliche Absetzbarkeit.

MarkusLimo 
Fragesteller
 28.05.2020, 12:08

Vielen Dank ob andere Leute ihre Wohnung ausschließlich als Arbeitswohnung nutzen weiß ich leider nicht

Seeheldin  28.05.2020, 12:14
@MarkusLimo

Es geht nicht darum, was andere Leute machen, sondern was erlaubt ist. Und solange niemand auf die Idee kommt, steuerlich etwas abzusetzen, fällt das auch nicht auf.

Die meisten Leute dürften aber entweder die Wohnungen bewohnen oder sie vermieten. Wohnraum ist ein zu knappes Gut, um eine Wohnung nicht zum Wohnen zu nutzen.

Limearts  28.05.2020, 12:16
@MarkusLimo

Effektiv nur wenige, da die gewerbliche Nutzung von Wohnraum rechtlich ein heißes Eisen und effektiv bei wahrscheinlich jedem Vermieter - ohne Wenn und Aber - verboten ist. Dafür gibt es schließlich gewerbliche Räumlichkeiten, für die auch andere Preise anfallen.

Seeheldin  28.05.2020, 12:19
@Limearts

Bei einer Eigentumswohnung hat man keinen Vermieter. Allerdings kann eine rein gewerbliche Nutzung durch die Gemeindesatzung, durch die Teilungserklärung oder durch eine andere Vereinbarung untersagt sein.

Vom Grundsatz her ist das möglich. Du musst das dem Finanzamt natürlich glaubhaft machen, dass es so und nicht anders geht. Zimmer 1 muss dann tatsächlich ein Serverraum sein. Hilfreich sind da dann Fotos für das Finanzamt oder besser, du lädt das Finanzamt zu einer Begehung ein.

Es reicht natürlich nicht, da einen Computer reinzustellen und es als Serverraum zu bezeichnen. Die Nutzung muss klar und deutlich dokumentiert und für das Finanzamt nachvollziehbar sein. Wenn das geht, dann klar, dann kannst Du das für diese Räume machen. Bad, Küche, etc. sind natürlich trotzdem dem privaten Umfeld der Wohnung zuzurechnen und müssen gemäß der Fläche der Wohnung und der Zimmer in Abzug gebracht werden.

MarkusLimo 
Fragesteller
 28.05.2020, 12:10

Naja wenn ich kleines NAS + Raspberry PI Reinstelle gillt das für mich als Serverraum weil dort nichts anderes gemacht wird. Abwärme und so weiter muss ja berücksichtigt werden ;D

KuarThePirat  28.05.2020, 12:11
@MarkusLimo

Nein, du kannst das problemlos mit in das andere Zimmer stellen. Es muss für das Finanzamt klar sein, dass es NICHT anders lösbar ist. Die werden dir sagen "Stell das NAS und den Pi in das andere Zimmer".

Emalia80  28.05.2020, 13:04
@MarkusLimo

Genau, die lachen dich dann aus und werden dann deine Unterlagen auf links drehen, bis die etwas finden und dir dann eine schöne Anzeige stellen. Also, würde ich an deiner Stelle erst einmal überlegen, ob du bei denen vorherigen Steuererklärungen nicht getrickst hast.

Da könnte schon eine Rückfrage kommen, wies du eine komplette Wohnung für Home-Office brauchst.

Ist das in der Wohnanlage denn überhaupt erlaubt, eine Wohnung komplett gewerblich zu nutzen?

MarkusLimo 
Fragesteller
 28.05.2020, 12:05

Komplett gewerblich ist fraglich ich denke rückwirkend muss ich sicherlich Bad + Küche abziehen.

GutenTag2003  28.05.2020, 12:09
@MarkusLimo

Balkon und Schlafzimmer sicher auch

MarkusLimo 
Fragesteller
 28.05.2020, 12:10
@GutenTag2003

Gebe ich dir auch Recht

Ich bin nicht sicher, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt eine ganze Wohnung als Homeoffice anerkennt.