Wer haftet für den Hund und ist dieser Vermittlungsvertrag gültig?

7 Antworten

Natürlich ist der Vertrag gültig. Nur weil kein Personalausweis kontrolliert wurde hat das keine Aussage über die Gültigkeit. Es gibt ja auch mündliche Verträge.

Dieser Verein war mehr als unseriös. Die haben nur Druck gemacht um den Hund schnell los zu werden.

Das ist aber kein seriöses tierheim ! Die kontrolieren eigentlich immer die Wohnung, wollen die Personalausweise sehen und gesunde Tiere dürfen nicht eigeschläfert werden 

Von diesem TH würde ich die Finger lassen!

Ich kenne aus eigener Anschauung Tierheme, in denen eingeschläfert wird, auch in Deutschland, und auch nicht solche Tiere, die zu alt und krank waren.

Aber, ich schließe mich den anderen an, Ihr alle ghattet keine Ahnung und die Tierschutzorga war im höchsten Maße unseriös. Wenn man ein Tier neu bekommt, dann gibt es keine "Willkommensparty", wo tausend Leute sich das arme Tier ansehen, als sei es im Zoo. Wenn man schon weiß, daß ein Hund ängstlich reagiert, ist es doch ganz klar, daß man ersst mal dafür sorgt, daß sich das Tier eingewöhnt. An dem Biß sind also die neuen Besitzer schuld und weder der Hund noch das Kind.

Abgesehen davon war den beiden bekannt, daß der Hund ängstlich ist, was also hat das Tierheim damit noch zu tun? Egal, ob die Vermittlung gut oder schlecht war, die sind nicht mehr für den Hund verantwortlich.

Hi,

Sicher das das wirklich ein Tierheim war? Das wäre für mich echt unfassbar :( 

Habe selber ja auch Tiere aus dem Tierheim und selbst die Katzen durfte\konnte ich am ersten Tag noch nicht mitnehmen, wegen der Vorkontrolle. Bis ich mein Hund mitnehmen durfte mussten wir über 2 Wochen jeden Tag antanzen zum Gassigehen bis dann alles geklärt war waren 3 Wochen vergangen. 

Das euch zwingen und erpressen den Hund mitzunehmen empfinde ich als schäbig :( unter solchen Umständen hätte man ohne Hund schnell wieder gehen sollen. Ein Vertrag ist unter Erpressungen wie die, die ihr gehört habt ohnehin nicht gültig. Allerdings ist man als Bürger halt verpflichtet bei so Verträgen alles richtig einzutragen, das die den Ausweis nicht kontrolliert haben, ändert nix am Vertrag den ihr unterschrieben habt, also Formfehler is da nicht, aber eben diese Erpressung das der Hund sonst getötet wird.

Und das in so ein hohen Alter im neuen Zuhause, was überfordert ist mal zupackt, macht ihn nicht sofort zum gefährlichen Hund. Bringt ihn zurück und gut ist, Rest zahlt die Versicherung. Wenn das Tierheim ein örtliches ist mit Auftrag der Stadt dann würde ich eine Meldung ans Rathaus machen, das die mal etwas drauf achten das Regeln und Normen eingehalten werden.

kein deutsches tierheim droht mit einschlaeferung. das muss eine sehr unseriose teirvermittlung gewesen sein.

deine bekanntes sind aber auc hsehr naiv. man laesst sich einen hund nicht aufdraengen.

bie einem aengstlichen neuangekommenen hund vermiedet man jede aufregeung und jeden fremden konatkt mit mensch und tier. so haette auch dieser beissunfall vemieden werden koennen.

der vertarg ist gueltig und haftbar ist ab uebergabe, der hundebesitzer.