Eigenkündigung in Elternzeit / Sperre ALG II

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Ich hätte mir an deiner Stelle zunächst einen neuen Job in deiner Heimatstadt gesucht und wäre dann erst umgezogen. Dann könnte das JobCenter nur sanktionieren, wenn du im neuen Job weniger als im alten verdienst. Aber ich verstehe es natürlich auch, dass ihr umziehen wollt, sobald ihr eine Wohnung habt, und im Voraus bekommst du auch keinen neuen Job. So wird es schwierig, auch wenn ich VirtualSelf zustimme: Solange du in Elternzeit bist, brauchst du nicht zu kündigen, d.h. erst 3 Monate zuvor. Und gegen eine Sperre wegen Umzugs würde ich Widerspruch einlegen, denn du hast ja deinen Arbeitsplatz nicht aufgegeben. Eine Sperre dürfte m. E. erst mit Ende der Elternzeit greifen. Wäre mal interessant zu erfahren, wie die Richter das sehen.

Mein Tip: Falls du doch jemanden in deiner jetzigen Stadt kennst, melde dich dort nach dem Umzug mit Nebenwohnung an. Dann können sie dir nicht unterstellen, du würdest deine Arbeit aufgeben. Und am Ende der Elternzeit hast du sicher einen neuen Arbeitsvertrag in deiner Heimatstadt in der Tasche.

Rechne auch einmal nach, wie hoch die Sanktionen wären. Bei ALG II wird nur mit 30% sanktioniert. Und ALG I wirst du ja während der Elternzeit sowieso nicht beantragen können (weshalb ich auch der Meinung bin: Solange du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen musst, können sie dich auch wegen Umzugs nicht sanktionieren).

Interessanter Sachverhalt.

Meines Erachtens ist dein Ansatz korrekt.

Grundsätzlich brauchst du in den drei Jahren Elternzeit nicht zu arbeiten und bist den Leistungsträgern auch nicht zur Rechenschaft verpflichtet, wenn du eine ausgeübte, vorhandene Arbeit auf einmal ruhen lassen willst.

Entschließt du dich dazu, nicht zu kündigen, sondern die Beschäftigung lediglich bis zum Ende der Elternzeit ruhen zu lassen, so bist du im Sinne des Gesetzes (SGB III) nicht arbeitslos.

Sperrzeit kann aber nur eintreten wenn eben auch das Tatbestandsmerkmal "Arbeitslosigkeit" erfüllt ist; keine Sperrzeit im Alg1 bedeutet keine Sanktion im Alg2, denn auch hier kannst du in den ersten drei Jahren jederzeit aussteigen.

Dass du dennoch nicht kündigen, sondern dich einfach darauf berufen solltest, bis zur Vollendung des 3 Lj. des Kindes zu hause bleiben zu wollen, versteht sich von selbst.

Problematisch könnte es allenfalls werden, wenn der Arbeitger dir wegen des Umzuges und trotz des besonderen Kündigungsschutzes während und vor Ablauf der Elternzeit kündigen darf, der Umzug insofern ursächlich für die Kündigung ist. Dann greift ab ersten Tag der Arbeitslosigkeit mutmaßlich die Sperrzeit im Alg1 und die parallele SAnktion im Alg2.

Werden jedoch alle Tatbestandsmerkmale (Eigenkündigung, "verhaltensbedingte Kündigung" + Arbeitslosigkeit) erst im Juni 2012 erfüllt, kann m.E. frühstens hier die Sperrzeit greifen.

Besser ist: nochmals vom Fachanwalt durchkalkulieren lassen.

während der elternzeit hat doch das jobcenter garnichts zu sagen, oder sehe ich das falsch?

aber, egal, kündige auf gar keinen fall von dir aus!

das kann die firma tun und dann hast du keine sperrfrist.

dein vater spielt dabei überhaupt keine rolle.

good luck!

Ja die Aussage der "Tante" ist rechtens! Und zum Glück ist das so!

Schwerkranker Vater kann nicht zu Dir geholt werden? Wenn Du für ihn Vollzeit Pflege leisten muss, ist das etwas, was bewiesen werden kann.

Claud18  09.06.2011, 13:55

Du bist auch nicht ewig jung und gesund, und hoffentlich kriegst du dann die gleichen Fußtritte, die du jetzt gegen Schwächere austeilst!