Wenn mir der 450€ Job gekündigt wird, bekomme ich dann Sperre Hartz 4

3 Antworten

Eine Sanktion geht im Alg2 immer nach dem Verursacherprinzip.

Hast du die Kündigung und damit die Erhöhung deiner Hilfebedürftigkeit schuldhaft (oder ggf. grob fahrlässig) zu vertreten, kann es eine Sanktion geben.

Eigenkündigung, verhaltensbedingte Kündigung (du begehst Diebstahl, verweigerst die Arbeit oder arbeitest nachweislich bewusst schlecht) ohne wichtigen Grund, zieht Kündigung nach sich.

Normale fristgemäße Kündigung durch den Arbeitgeber oder Eigenkündigung mit wichtigem Grund ist niemals sanktionierbar.

Behalten darfst du alles,nur angerechnet würden / werden dir 280 € davon,auf deine Leistungen,die du vom Jobcenter bekommst !

100 € Grundfreibetrag + 70 € von den übersteigenden 350 € ( 20 % bis zu 1000 € Brutto ) ergeben 170 € Freibetrag.

Kündigst du nicht selber oder hast diese Kündigung durch Fehlverhalten herbeigeführt,gibt es keine Sanktion oder Sperre.

Du darfst mindesten 130 € plus fahrtkosten behalten Klär das mit dem Jobcenter.