Darf man Pappaufsteller von Prominenten herstellen und verkaufen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du brächteste sogar mehrere Genehmigungen: Freigabe der Person und des Bildurhebers.

Es ist ein Irrglaube, dass Bilder im Internet frei zur Verfügung stehen. Auch wenn sie von der abgebildeten Person selbst hochgeladen wurden.

Je nach Promi-Faktor können solche Nutzungs- und Monetarisierungsrechte im deutlich 6-stelligen Bereich liegen und die Verträge müssen von (teuren) Anwälten ausgehandelt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte GerdausBerlin bestätigt

Der Fotograf hat die Rechte am Bild für begrenzte Verwertungszwecke. Du hast an dem Foto schonmal keine Rechte und für solch eine Vermarktung hat die abgelichtete Person bestimmt keine Rechte eingeräumt. Personen des öffentlichen Lebens mit höherem Gesellschaftlichem Interesse, können von der Presse leichter abgelichtet und publiziert werden, aber eine Vermarktung durch Pappaufsteller wäre schon für einen Journalisten sehr kritisch.

  • kein Jurist.
GerdausBerlin  27.10.2021, 01:34

Und zum Weiterlesen: Der Fotograf hat die Verwertungsrechte, dessen Vertragspartner (und meist nur die!) haben Nutzungsrechte, und die abgebildete Person hat die Rechte aus KunstUrhG § 22  und § 23. Aber man kann die alle natürlich fragen, ob man auch ...