Darf man Pappaufsteller von Prominenten herstellen und verkaufen?
Hallo zusammen,
ich wollte demnächst Pappaufsteller von Prominenten produzieren lassen und diese verkaufen. Dabei benutze ich als Motiv Bilder die die Person selber ins Internet gestellt hat. Da wollte ich mich erkundigen wie da die rechtliche Lage ist… Brauche ich die Erlaubnis der Person um so ein pappaufsteller herzustellen und kann ich das Bild benutzen welches von ihm selber in Internet gestellt wurde.
Danke schon mal für die Antworten :)
2 Antworten
Du brächteste sogar mehrere Genehmigungen: Freigabe der Person und des Bildurhebers.
Es ist ein Irrglaube, dass Bilder im Internet frei zur Verfügung stehen. Auch wenn sie von der abgebildeten Person selbst hochgeladen wurden.
Je nach Promi-Faktor können solche Nutzungs- und Monetarisierungsrechte im deutlich 6-stelligen Bereich liegen und die Verträge müssen von (teuren) Anwälten ausgehandelt werden.
Der Fotograf hat die Rechte am Bild für begrenzte Verwertungszwecke. Du hast an dem Foto schonmal keine Rechte und für solch eine Vermarktung hat die abgelichtete Person bestimmt keine Rechte eingeräumt. Personen des öffentlichen Lebens mit höherem Gesellschaftlichem Interesse, können von der Presse leichter abgelichtet und publiziert werden, aber eine Vermarktung durch Pappaufsteller wäre schon für einen Journalisten sehr kritisch.
- kein Jurist.
Und zum Weiterlesen: Der Fotograf hat die Verwertungsrechte, dessen Vertragspartner (und meist nur die!) haben Nutzungsrechte, und die abgebildete Person hat die Rechte aus KunstUrhG § 22 und § 23. Aber man kann die alle natürlich fragen, ob man auch ...