Was darf der Vermieter, was nicht?

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Ja, der Vermieter darf unangekündigt und jederzeit die Wohnung betreten. Was er nicht betreten darf, sind die vermieteten Zimmer. Denn nur die gehören zur Mietsache. Für alles andere ist lediglich die Nutzung gestattet. Gegen das unangemeldete Betreten der Wohnung kannst du nix machen - denn die hast du ja nicht gemietet.

Wenn in der Abstellkammer so ziemlich alles vor sich hingammelt, dann darf der Vermieter euch auffordern, das Zeug zu entfernen oder auf eure Kosten zu entsorgen. Es kommt also darauf an, was ihr so alles in der Abstellkammer lagert. (Mir ist ein Fall bekannt, wo der Mieter selbst sein schmutziges Geschirr, Müll, benutzte Pappteller etc. in der Abstellkammer lagerte und das dort fröhlich vor sich hin schimmelte) Ist es aber einfach nur unaufgeräumt, darf er euch zwar darum bitten aufzuräumen, nur entsorgen darf er nichts.

Natürlich darf er da rein.

Er darf nur nicht in Dein Zimmer, das wäre Hausfriedensbruch.

Nr. 2 - das darf er so nicht. Euer Eigentum darf er nicht wegwerfen und die Kammer auch nicht verschließen - sofern diese explizit im Mietvertrag genannt wird.

Wenn das nicht der Fall ist darf er die Kammer abschließen.

Weiter darf er da auch auf das Aufräumen bestehen. Der Raum muss benutzbar bleiben.

Frage 2 ist leicht zu beantworten, komplett rechtswidrig bzw. strafbar. Frage 1 erscheint mir rechtlich etwas komplizierter, als Vater eines Mieters dürfte er mit dessen genereller Zustimmung die Wohnung betreten, auch in Abwesenheit des Sohnes. Ohne Zustimmung jedoch auch nicht.

Lotta1965  12.08.2018, 20:31

Er darf jederzeit unangekündigt die Wohnung betreten, denn diese ist nicht die Mietsache. Mietsache sind lediglich die einzelnen Zimmer.

Eure Mietsache sind nur die Zimmer. Folglich darf der Vermieter alle anderen Räume betretenen wann er will. Ohne Ankündigung. Nur die gemieteten Zimmer nicht.

Was steht zur Abstellkammer im Mietvertrag?