Eidesstattliche Erklärung schreiben - keine Rückführung in Elternhaus möglich - wie schreibe ich das?

3 Antworten

Deine Eltern haben damit nichts zu tun, der Kindsvater ist für deinen Unterhalt in den nächsten 3 Jahren verantwortlich (außer du verschweigst ihn wissentlich, dann werden dir aber alle damit zusammenhängenden Leistungen gestrichen).

Kann man einen finanziellen Aspekt angeben?

Sorry, ich verstehe nicht, was du mit dieser Frage meinst...

Hei, Kathrin2014, du schreibst: "Ich versichere an Eides statt, dass..." Wenn der Schrieb nicht reicht, geh zum Anwalt, der gibt dir noch Brief und Siegel (gegen Gebühr) darauf. Und Grüße!

Kathrin2014 
Fragesteller
 15.01.2016, 16:47

Danke danke, denn kann ich meine Begründungen dazu schreiben und schauen ob es reicht ok :-)

wohne völlig selbstständig und unabhängig seit 5 Jahren 500 km entfernt, außerhalb des Elternhauses.

Warum interessiert sich dann das Jobcenter überhaupt für Dich? Wenn Du Dich völlig selbständig und unabhängig finanzierst, dürfte doch gar kein Kontakt zum Jobcenter bestehen?

Kathrin2014 
Fragesteller
 15.01.2016, 13:53

Ich verstehe überhaupt nicht, warum man so eine Frage stellt? Ich habe ja bloß um eine Hilfe bezüglich meines Schreibens gefragt. Was tut das zur Sache? Nun wenn man arbeitslos wird und sich dann dort meldet, ist es es verständlich.. 

Gerneso  15.01.2016, 14:00
@Kathrin2014

Meine Frage ist absolut gerechtfertigt. Denn wenn man selbständig und unabhängig lebt bedeutet das eben auch, dass man sich selbständig und unabhängig finanziert. In dem Fall interessiert es das Jobcenter nicht, ob man alleine lebt oder im Elternhaus.

Nun wenn man arbeitslos wird und sich dann dort meldet, ist es es verständlich..

Wenn man 5 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und sich selbständig und unabhängig durch den Job finanziert hat, meldet man sich bei unverschuldetem Arbeitsplatzverlust bei der Arbeitsagentur (nicht beim Jobcenter!). Da man ja 5 Jahre lang in die Versicherung einbezahlt hat, hat man bei unverschuldetem Arbeitsplatzverlust ja Anspruch auf ALG1. Da wird nicht nach dem Elternhaus oder so gefragt, da es ja eine Versicherungsleistung ist, die man in Anspruch nimmt.

Des weiteren ist ja Deine Begründung in Deutschland bleiben zu wollen, der Kindsvater und die Schwangerschaft. Er wäre ja auch noch dafür zuständig seine kleine Familie finanziell zu unterstützen. Beim ALG2-Antrag (Jobcenter) wird also natürlich auch sein Einkommen berücksichtigt. ALG1 (Arbeitsagentur) wird unabhängig von weiteren Einkommen der Familie gezahlt - Versicherungsleistung eben.

Kathrin2014 
Fragesteller
 15.01.2016, 16:40
@Gerneso

Wer sagt das ich angestellt war? Ich bin weder angestellt gewesen noch lebe ich mit dem Kindesvaterer in einem Haushalt, also bin ich alleinerziehend und eventuell ziehen wir später gemeinsam, wäre das nicht besser vorher zu fragen anstatt gleich meinen Leistunganspruch in Frage zu stellen? Das habe ich bereits selber geklärt und nochmals wollte nur eine Hilfe bzgl. des Schreibens und mich nicht erklären müssen warum und weshalb irgendwas so ist, wie es ist. Danke :-)

Kathrin2014 
Fragesteller
 15.01.2016, 16:46
@Kathrin2014

Kann nur meine bisherige Selbständigkeit nicht mehr nachgehen. Er muss nicht für mich aufkommen, lediglich nachher für das Kind, da man weder verheiratet noch zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bildet.. eventuell ziehen wir jedoch später gemeinsam wenn das Kind da ist, wäre das nicht besser vorher zu fragen anstatt gleich meinen Leistunganspruch in Frage zu stellen? Wenn man also bei meinem eigentlichen Anliegen gar nicht helfen mag, denn spart man sich doch besser so etwas, wenn man nicht genau Bescheid weiß...

Gerneso  15.01.2016, 18:52
@Kathrin2014

Er muss nicht für mich aufkommen, lediglich nachher für das Kind, da man weder verheiratet noch zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bildet..

Da irrst Du Dich. Der Kindsvater muss auch für die Mutter Unterhalt zahlen, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Dazu natürlich der Unterhalt fürs Kind.

Davon abgesehen gibt es auch Arbeitslosenversicherungen für Selbständige. Wenn Du Dir die Beiträge gespart hast gibt's natürlich kein ALG1. Selbst schuld.

Wenn Du der bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachkommen kannst, gibt es ja andere. Such Dir halt was. Z. B. zur Überbrückung einen Minijobs. Viele Schwangere arbeiten bis zum Mutterschutz.