Jobcenter berechnet nicht vorhandenes BAföG als Unterhalt. Rechtens?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

ja sie dürfen fiktiv anrechnen. Er muss Bafög beantragen bzw. bei zu viel Verdient eben Unterhalt einklagen. Er ist verpflichtet seine eigene Rechte einzufordern bevor der Staat in irgendeiner Weise einspringt.

Ihnen wurde aber gesagt das eine Erklärung reicht, von daher wurden sie falsch beraten und ihnen muss die Möglichkeit zumindest gegeben werden, dies nachzuholen.

@malour

Nur weil man eine Erklärung gibt, heißt das nicht dass es akzeptiert wird. Hätte er zB angegeben, dass er die Regelstudienzeit überschritten hat, wäre das eine Erklärung, welche gilt. Da es dann dem Grunde nach auch kein Baföganspruch gäbe und die Eltern wahrscheinlich nicht mehr unterhaltspflichtig.

Man wurde nicht falsch beraten. Vielleicht nicht ganz vollständig, was passiert, wenn die Erklärung nicht akzeptiert wird.

@Fortuna1234

Er hat die Regelstudienzeit längst überschritten. Das wäre also auch ein Grund...

@knechtl

Dann wäre es eine Ablehnung dem Grunde nach. Hat er das so angegeben oder geschrieben er beantragt es nicht, weil die Eltern eh zu viel verdienen? Das sind zwei ganz unterschiedliche Sachverhalte.

@Fortuna1234

Er sollte ja erstmal nur begründen, warum er es nie beantragt hat. Dass er sich nicht mehr in der Regelstudienzeit befindet, war ja in dem Moment gar nicht relevant. Wir werden uns mal beim Studentenwerk erkundigen, ob die uns diesbezüglich ein Schreiben ausstellen können.

Er muss BAföG beantragen? Man kann doch von niemandem verlangen, dass er sich beim Staat verschuldet bzw. bei einem Ablehnungsbescheid Unterhalt einklagt, wenn die Eltern ihn doch freiwillig unterstützen. Das sind ja auch alles finanzielle Angelegenheiten, die mich nichts angehen oder mich betreffen. Wir wohnen zwar zusammen, aber finanziell gehen wir absolut getrennte Wege.

@knechtl

Doch, das kann man verlangen. Denn es ist sein Recht und Rechte muss man einklagen bevor man die Hand aufhält.

Auch wenn du der Meinung bist, dass ihr zwar zusammen wohnt, zusammen seid, aber füreinander nicht finanziell einstehen wollte, heißt das nicht, dass das auch so ist.

Ihr seid keine WG, ihr seid ein Paar, welches zusammenwohnt. Und das gilt eben als Bedarfsgemeinschaft. Und da zählen seine Finanzen eben dazu.

@Fortuna1234

Ja, mit den Bedarfsgemeinschaften etc. kenne ich mich aus. Und ich sehe auch ein, dass bestimmte Sachen dann finanziell berücksichtigt werden, z.B. die Aufteilung der Aufwendungen für die gemeinsame Wohnung, die Haushaltskosten etc. Aber ich würde von meinem Partner nie verlangen, dass er finanziell für mich einsteht (vor allem nicht, wenn er es nicht kann) oder Gelder dafür einklagt, die ihm theoretisch zustehen.
Ich glaube, unseres ist ein gängiges, modernes Beziehungsmodell und da sind die Gesetzesgrundlagen des SGB evtl. etwas altbacken...

@knechtl

Dann kann es doch nur eine WG sein und dies glaubt nicht einmal das Job-Center.

Sorge für klare Beweise!

Hier hat das Sozialgericht denen eine übergebügelt, weil sie ein gemeinsames Kind hatten und auch nicht leisten wollten.

Das Gericht: Kein Beweis für eine BG!

@schleudermaxe

Bei einem gemeinsamen Schlafzimmer geht auch das Jobcenter nicht von einer WG aus. Freundschaft  Plus kennen die (noch) nicht.

Das Jobcenter würde sich mit der Erklärung sicher zufrieden geben,wenn dein Freund den Unterhalt bekommen würde der ihm laut Bafög - auch zustehen würde und das wird er sicher nicht bekommen,deshalb rechnet das Jobcenter hier mit einem fiktiven Einkommen !

Deinem Freund würde von den Eltern laut Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 735 € zustehen,davon könnten sie das volle Kindergeld abziehen.

Dazu kämen dann ggf.noch KK - Beitrag und Aufwendungen durch das Studium.

Einen Teil des Nebeneinkommens könnten sie auf Antrag ggf.auf den zu leistenden Unterhalt vom Gericht anrechnen lassen.

Ihr bildet dann sicher eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),denn sonst würde das Jobcenter hier nicht solche Wellen machen,denn dann wäre sein Einkommen uninteressant.

Also, wer hat denn bitte festgelegt, daß Ihr eine BG seid?

2. Warum wurde gegen die Verfügung gemäß Rechtsbelehrung nicht vorgegangen?

3. Dein Partner bekommt seinen vollen Bedarf also von seinen Eltern und hat auch noch einen Job. Es ist also Geld da und dies wird eben anteilig geteilt. Es gibt doch nicht zweifach Miete, oder?

Und wenn er von seinen Eltern nicht den vollen Bedarf bekommt, erhält er die Lücke vom Studentenwerk, so lese ich die Spielregeln.

Nein das ist nicht rechtens gehe in den Wiederspruch mit der Begründung das es kein BAfög für ihn gib´t und Wen Möglcih Lass es ihn durch das bafög amt Ablehenen Da kann selbst da s JC nichts mehr machen.!Das Jc gibt gerne falsche Informationen weiter besonders wen sich der Sachbearbeiter gar nicht informiert.

Ich denke nicht, angerechnet darf nur das tatsächlich vorhandene Einkommen  werden, zudem musstet ihr doch dazu eine Erklärung abgeben. Hat man euch gesagt oder aufgefordert Bafög zu beantragen?

Wiederspruch einlegen, ansonsten zur Rechtsberatung u.Rechtsbeistand einschalten.

Nein, es hieß, ein Ablehnungsbescheid würde zu lange dauern und es reicht diesbezüglich auch eine Erklärung. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das Thema BAföG vom Tisch ist. Ich werde aber definitiv Widerspruch einlegen.