Wie kann ich dem Jobcenter den geforderten Nachweis für die Unterhaltszahlung erbringen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du ein Guthaben des Stromanbieters bekommen hast,welches sich nur auf den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom bezieht,dann kannst du deinen Kontoauszug einfach in Kopie einreichen oder das Original vorlegen,denn das darf nicht als Einkommen angerechnet werden !

Er musste für den Januar ja auch noch nicht den neuen Unterhalt zahlen,deshalb wurde dieser ja auch erst ab Februar berücksichtigt,du sollst nur nachweisen das er nicht doch schon mehr gezahlt hat.

Hast du dann neben dem Guthaben aus dem Abschlag für Haushaltsstrom noch andere Einkommen gehabt,dann bist du eh verpflichtet dieses ohne Aufforderung nachzuweisen bzw.anzugeben.

Danke dir für deinen Stern !

Du darfst alle Ausgaben schwärzen.

https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/bekannt/kontoaus.htm

Insbesondere bei Soll-Buchungen über geringere Beträge (regelmäßig bis
50 Euro) kann der Hilfesuchende die zu den Einzelbuchungen aufgeführten
Texte in der Regel schwärzen. Der Betrag  selbst muss sichtbar
bleiben.

Wenn Du nichts anderes hast, musst Du den dann aktuellen Kontoauszug vorlegen.

Und keine Angst: Deine Gutschrift für den Strom geht das JC nichts an, da Du den Strom aus Deinem Regelsatz bezahlst.

Danke, für die schnelle Antwort.

Und das Cashback? Das waren 80 Euro (Einmalig).

Nein, ich habe nichts anderes. Aber das steht ja nicht in dem Schreiben, das sie expliziet einen Kontoauszug haben wollen, sie wollen einen Nachweis. Reicht ein Schreiben meinerseits denn nicht aus?!

@lovejoy13

Wenn das Cashback mit dem Strom zu tun hat, ist es auch Deins.

Ein Schreiben genügt nicht. Du musst schon den Kontoauszug vorlegen, aus dem der Betrag hervorgeht.

@beangato

Nein, das Cashback hat mit dem Strom leider nichts zutun. Hab einen neuen Telefon- Internetanbieter genommen und habe die Rechnung fristgerecht an check24 eingereicht und somit das Cashback erhalten.

Also werde ich wohl oder über meine Kontoauszüge kopieren, schwärzen (wobei das doch nichts bringt) und einreichen.

Einen "Teilauszug" kann ich aber versuchen einzureichen?

Oder bestehen die auf einen ganzen, vollen Monat...*hmmmm*

@lovejoy13

Telefon- und Internetkosten bezahlst Du auch aus dem Regelsatz, also dürfte das auch nicht angerechnet werden.

Und Du musst nur DEN Kontoauszug einreichen, auf dem der Unterhalt steht bzw. kopierst Du NUR den Teil.