Wie kann ich dem Jobcenter den geforderten Nachweis für die Unterhaltszahlung erbringen?
Hallo alle Meine Tochter ist Ende Januar 18 geworden. Die Beistandschaft des Jugendamtes hat meinen Ex überprüft und nun soll er mehr Unterhalt zahlen. Zitat:
"Herr [...] wurde aufgefordert, [...] ab Volljährigkeit einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von. [...]zu zahlen."
Anfang Januar hat er den alten Betrag noch gezahlt. Nun bekam ich Jobcenter den Änderungsbescheid per Post. In der Brgründung für die Änderung steht:
"Sie haben Unterlagen der Beistandschaft des Jugendamtes eingereicht, nach denen der Kindesvater Ihrer Tochter ab 01.01.16 eine Unterhaltszahlung in Höhe von [..] leisten muss. Diesen Betrag habe ich ab 01.02.16 bei der Leistungsgewährung berücksichtigt. Bitte reichen Sie bis zum 05.02.16 einen Nachweis ein, in welcher Höhe Ihnen für den Monat Januar 2016 Kindesunterhalt zugeflossen ist."
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Nachweis heisst ja nicht gleich Kontoauszug. Wie kann ich denn den Nachweis noch erbringen, ohne das ich den ganzen Januar als Kontoauszug vorlegen muss?
Denn da hab ich evtl. ein Problem, denn ich habe eine recht große Summe von meinem Stromanbieter zurück bekommen und habe via check24 cashback bekommen. Ich habe gelesen, dass die einen sagen, man darf Kontoauszüge schwärzen, die anderen sagen, man darf es nicht. Aber das schwärzen würde ja quasi nichts bringen, da der Kontostand kummuliert wird. Bzw. den alten Unterhalt habe ich ja im Januar noch bekommen. Ich denke, morgen oder übermorgen bekomme ich den neuen Unterhalt auf mein Konto. Da meine Tochter so ziemlich am Ende des Januars Volljährig wurde, muss er doch auch nicht den vollen, neuen Unterhalt im Januar zahlen? Das wäre schöner gewesen, wenn das Jugendamt das ausgerechnet hätte, was ab Volljährigkeit gezahlt hätte werden sollen.
Was soll ich nun tun, bzw. wie den Nachweis erbringen? Ein Schreiben aufsetzen, indem ich versichere, dass er nur den alten Unterhalt gezahlt hat?!
2 Antworten
Wenn du ein Guthaben des Stromanbieters bekommen hast,welches sich nur auf den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom bezieht,dann kannst du deinen Kontoauszug einfach in Kopie einreichen oder das Original vorlegen,denn das darf nicht als Einkommen angerechnet werden !
Er musste für den Januar ja auch noch nicht den neuen Unterhalt zahlen,deshalb wurde dieser ja auch erst ab Februar berücksichtigt,du sollst nur nachweisen das er nicht doch schon mehr gezahlt hat.
Hast du dann neben dem Guthaben aus dem Abschlag für Haushaltsstrom noch andere Einkommen gehabt,dann bist du eh verpflichtet dieses ohne Aufforderung nachzuweisen bzw.anzugeben.
Danke dir für deinen Stern !
Du darfst alle Ausgaben schwärzen.
https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/bekannt/kontoaus.htm
Insbesondere bei Soll-Buchungen über geringere Beträge (regelmäßig bis
50 Euro) kann der Hilfesuchende die zu den Einzelbuchungen aufgeführten
Texte in der Regel schwärzen. Der Betrag selbst muss sichtbar
bleiben.
Wenn Du nichts anderes hast, musst Du den dann aktuellen Kontoauszug vorlegen.
Und keine Angst: Deine Gutschrift für den Strom geht das JC nichts an, da Du den Strom aus Deinem Regelsatz bezahlst.
Wenn das Cashback mit dem Strom zu tun hat, ist es auch Deins.
Ein Schreiben genügt nicht. Du musst schon den Kontoauszug vorlegen, aus dem der Betrag hervorgeht.
Nein, das Cashback hat mit dem Strom leider nichts zutun. Hab einen neuen Telefon- Internetanbieter genommen und habe die Rechnung fristgerecht an check24 eingereicht und somit das Cashback erhalten.
Also werde ich wohl oder über meine Kontoauszüge kopieren, schwärzen (wobei das doch nichts bringt) und einreichen.
Einen "Teilauszug" kann ich aber versuchen einzureichen?
Oder bestehen die auf einen ganzen, vollen Monat...*hmmmm*
Telefon- und Internetkosten bezahlst Du auch aus dem Regelsatz, also dürfte das auch nicht angerechnet werden.
Und Du musst nur DEN Kontoauszug einreichen, auf dem der Unterhalt steht bzw. kopierst Du NUR den Teil.
Danke, für die schnelle Antwort.
Und das Cashback? Das waren 80 Euro (Einmalig).
Nein, ich habe nichts anderes. Aber das steht ja nicht in dem Schreiben, das sie expliziet einen Kontoauszug haben wollen, sie wollen einen Nachweis. Reicht ein Schreiben meinerseits denn nicht aus?!