Ehrenamtspauschale auszahlbar oder nur Freibetrag?
Hallo, ich beschäftige mich aktuell mit der Ehrenamtspauschale für Mitglieder in einem Verein.
Wird die Ehrenamtspauschale wirklich an jemanden ausgezahlt oder ist dies nur ein Freibetrag, der nie ausgezahlt wird, der aber in der Steuererklärung aufgenommen werden kann?
Ich finde auf diese Frage keine konkrete Antwort, bei einem Steuerrechtseminar für Vereine sagte der Seminarleiter, dass der Verein nur bei so vielen Personen die Ehrenamtspauschale genehmigen darf, wie Geld in der Kasse ist. Wenn also 1000€ in der Kasse wären dürfte nur eine Person die Pauschale in Anspruch nehmen. Deswegen ging ich bisher davon aus, dass das Geld an die Person ausgezahlt wird?
Wäre super, wenn Ihr mir weiter helfen könntet, danke. :)
5 Antworten
Der Verein kann einen Betrag bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale für Tätigkeiten im Rahmen eines Ehrenamtes auszahlen. Der Betrag muss nicht bis zur vollen Höhe ausgeschöpft werden. Die Pauschale gibt nur an, bis zu welchem Betrag eine solche Einnahme steuerfrei bleibt.
Der Ehrenamtliche kann den Betrag auch dem Verein als Spende "zurückgeben". Dabei sind aber bestimmte Regeln einzuhalten. Dazu gehört, dass die Spende nicht von vornherein vereinbart wird oder gar vertraglich festgelegt ist, sondern jederzeit freiwillig ist. Daraus folgt, dass die Beträge, die im Verein insgesamt aufkommen, nicht die finanziellen Möglichkeiten des Vereins übersteigen dürfen.
Beispiel: der Verein hat nur eine durchschnittliche monatliche Reserve von 500 Euro, hat aber Ehrenamtspauschalen in Höhe von 600 Euro vereinbart, die aber nicht tatsächlich ausgegeben werden, sondern als Spende einbehalten werden. Eine solche Konstellation würde das Finanzamt wohl irgendwann nicht mehr als Spende durchgehen lssen.
Die Antwort von PeterSchu beinhaltet alle notwendigen Angaben.
Es ist notwendig, den Betrag sowohl als Auszahlung als Ehrenamtspauschale als auch Einzahlung beim Verein als Spende fließen zu lassen.
So kann der Verein im Zweifel gegenüber dem Finanzamt den Geldfluß nachweisen, auf dessen Grundlage die Zuwendungbescheinigung für die Spende vom Verein für den Spender erstellt wird.
Das so gespendete Geld, darf nur für satzungsmäßige Zwecke Anwendung finden, wenn eine Zuwendungsbestätigung dafür ausgesetellt wurde.
Günter
Du willst also in deiner Steuererklärung ein steuerfreie EInnahme angeben, die du nicht bekommen hast ?!!?!
Würde man es genau nehmen willst du eine falsche Erklärung abgeben, ohne das dies irgendwelche Auswirkungen hast
Du kannst steuerfreie Einnnahmen bis zu maximalen Höhe der Ehrenamtspauschale einnehmen. Du kannst du diese wieder "spenden", was deine Steuereinnahmen senken würde..... Das geht- der Verein zahlst dier 1000 und du spendest das Geld dann wieder (vom versteuerten Geld)
Ich bekam - vor einigen Jahren - die Pauschale ausbezahlt. Das waren, wenn ich mich recht erinnere, 80 Euro.
Ich denke schon, dass das heute auch noch so ist.
Die Ehrenamtspauschale wird ausgezahlt.