Wie verhalten, wenn Vorstand nicht bereit ist, die Vereinskasse abzugeben?

5 Antworten

Das hört sich nach einem Verein an, der sich nicht an die üblichen Regeln hält. Wer hat denn den Vorstand zum Vorstand gemacht? Und wer hat ihm erlaubt, den Alleinherrscher zu spielen?

An eurer Stelle würde ich komplett mit allen Mitgliedern ab sofort jede Zahlung verweigern, bis Transparenz hergestellt ist. Und notfalls kann jemand anders den Vorstand übernehmen, der das besser macht.

Da seid ihr aber auch ein wenig selber dran schuld, blind vertrauen sollte man niemandem gerade bei so einer Angelegenheit, aber du hast es ja schon selber angemerkt. Wichtig wäre mir das auch, nicht das der abtritt, sondern die Kontrolle. Ich würde das mal anmerken. Läuft schon komisch. Ansonsten, würde ich (so tun oder halt wirklich) hoch rechenen und dich dann einem einzelnen anvertrauen, das da etwas nicht stimmt und dann den nächsten usw. usw. geht dann halt nicht anders als mit Hetzte. Wenn du meinst, es sind mehrere Tausend Euro (Die da fehlen? Habs nciht ganz verstanden) um die es geht, mus das System geändert werden. Dann kann man ja gleich schriftlich alles verfassen (wie üblich in einem autentischen Verein) und gleich hinzufügen, dass Ämter nur für aktive Mitglieder zulässig sind. Vertrauen kann man da keinem, wie gesagt normalerweise ist in vereinen so etwas geklärt ist mir echt neu (nicht o ganz koscha :) ) Wie schaut es mit nem Vereinswechsel aus? 

Ontario 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 07:34

Der Vorstand ist beratungsressistent. Wiegelt alles ab und wird laut, wenn jemand nach dem System der Geldverteilung fragt. Bzw. wenn jemand wissen will, wieviel Geld in der zweiten Kasse ist oder war. Da hierüber keinerlei Buch geführt wird, hat niemand eine Ahnung. Es heisst eben nur, es stimmt alles, was wir nicht überprüfen können. Wir bekommen auch keine Auskunft, bei welcher Bank das Geld eingezahlt wird.Sehen keine Kontoauszüge. Das lässt eben die Vermutung aufkommen, dass da etwas schief läuft. Wir haben den Vorstand auch schon darum gebeten, einem der Mitglieder eine Vollmacht auszustellen, falls dem Vorstand etwas passieren sollte. Das lehnt er mit der Begründung ab, dass für diesen Fall, sein Sohn die finanzielle Seite regelt. Der Sohn hat mit unserem Verein überhaupt nichts zu tun. Ist also ein völlig Fremder, der im Finanzgeschäft tätig ist.Der Verein besteht schon seit Jahrzehnten und ein Wechsel kommt nicht infrage.Könnte mir vorstellen, so dem Vorstand aufgrund seines Alters  etwas passiert, dass wir dann evtl. mittels Anwalt zurückverfolgen müssen, was da an Geld evtl. andere Wege ging.

yoda987  25.03.2016, 23:49
@Ontario

Boah, da läuft ja so einiges schief in eurem Verein. Hört sich für mich an, als ob sich da ein paar Leute die Taschen voll stopfen. Ich würde da mal langsam etwas unternehmen. Bist du denn der einzige dem das bereits aufgefallen ist? Euer Verein handelt gegen das Gesetz wenn es keine Wahlen gibt usw. ihr seit eine eingetragene Gemeinschaft. Wird Zeit das was passiert.

Kassen, über die keine Buchführung erfolgt, erfüllen den Tatbestand von Schwarzen Kassen.

Der Verein ist zur beleghafen Kassenführung verpflichtet.

Günter

vereinsmayer  28.04.2016, 21:46

Sorry, aber dann müsstest Du erstmal wissen, ob es eine Vereinskasse ist, oder einfach eine private Geldsammlung.

Du hast doch in jedem Verein "Mannschaftskassen", wo Menschen Geld sammeln, um es anschließend gemeinsam zu verprassen.

Das ist bereits versteuertes Geld, womit der Verein nichts zu tun hat.
Und es wird genauso wenig eine rechtsgültige Regelung darüber geben, wie dieses Geld verwendet werden soll, wie es eine Regelung geben wird, dass man beispielsweise 5 € Strafe zahlen muss, wenn man sein Handtuch (Wert: 2 €) in der Kabine vergisst...

Das ist dann einfach so! 

GuenterLeipzig  29.04.2016, 06:32
@vereinsmayer

Solange die Kassen vom Verein verwaltet werden, kann es keine private Angelegenheit sein.

Auch wäre die Satzung und Abgabenordnung gegenzuchecken, ob nach diesen überhaupt Mittel des Vereins an  MItglieder ausgereicht werden dürfen.

Ob Ausflüge zu satzungsmäßigen Zwecken gehören, kann ich jetzt nicht beurteilen.

Günter

dann sagt ihm bei der nächsten Wahl, das ihr auch einen Kassenwart wählen wollt

Ontario 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 07:23

Da gibt es keine Wahl. Der Vorstand macht das schon seit vielen Jahren.

Nun, bei der nächsten Versammlung darüber abstimmen.