DRK Bekommt man eine Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt?
Hallo liebe Community,
mich würde mal interessieren, ob man beim DRK eine Aufwandsentschädigung bekommt, wenn man da ehrenamtlich tätig wäre.
Weiß das zufällig jemand? Habe auf den jeweiligen Seiten alles überflogen und nichts gefunden.
Lieben Dank und viele Grüße
4 Antworten
Ja, Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt ist möglich. Üblicherweise für die Hin- und Rückfahrt zu Diensten sowie für angemessene Verpflegung. Wobei das auch so organisiert werden kann, dass die An- und Abfahrt mit Dienstfahrzeugen geschieht und das Essen gestellt wird, dann hat man keinen Aufwand und bekommt auch nichts.
Die Reinigung der Dienst- und Einsatzbekleidung obliegt als Dienstpflicht dem Helfer, dafür muss er selbst aufkommen (siehe Dienstbekleidungsordnung), es kann aber sein, dass auch das zentral organisiert bzw. bezuschusst wird (z.B. bei erheblicher Verschmutzung im Rahmen eines Einsatzes oder bei Infektionsgefahr).
Weitere Aufwände fallen in der Regel nicht an, denn die Aus- und Fortbildung sowie die Einsatz- und Dienstbekleidung wird vom DRK gestellt. Auch hier kann es sein, dass z.B. für Schuhe o.ä. ein gewisser Betrag zur Verfügung gestellt wird, der für eine bestimmte Marke reicht, wenn man was besseres haben will, muss man selbst drauflegen.
Es können darüber hinaus Regelungen getroffen werden, dass Aufwände z.B. für nicht angeordnete Fahrten etc. gar nicht oder nur für Führungskräfte erstattet werden. So ist es z.B. im BRK.
Eine weitere Möglichkeit ist eine pauschale Summe ohne Einzelberechnung, die für nebenamtliche Tätigkeit gem. §3 Nr.26 Einkommensteuergesetz ausbezahlt wird (bis zu max. 2100 EUR/Jahr steuerfrei). Das betrifft z.B. die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder oder im Rettungsdienst. Auch das soll den Aufwand ausgleichen, ohne aber jeweils eine Einzelaufstellung notwendig zu machen.
Ansonsten gilt, dass im DRK "Ehrenamt" grundsätzlich unbezahlt ist, also neben der Entschädigung entstandener Aufwände keinerlei Bezahlung erfolgt.
Bitte örtliche Detailregelungen beachten, meist gelten beim Landesverband übergeordnete Richtlinien, die dann vom Kreisverband oder Ortsverein detailliert ausgeführt werden (z.B. "Erstattung nur in Höhe 2. Klasse Bahnfahrt" oder dergleichen).
Weitere Hilfe ist ggf. erst möglich, wenn Du den Hintergrund Deiner Frage und den betreffenden Landesverband schilderst..
Das hängt meiner Erfahrung nach vom Träger ab... 0,00€ und keine Fahrt- bzw. Materialkostenerstattung bis 10€+ Fahrtkosten pro Stunde sind möglich
Hallo,
das ist unterschiedlich. Es kommt darauf an, was du ehrenamtlich machst und an welchem Ort. Für Sanitätsdienste gibt es in der Regel eine Aufwandsentschädigung. Frag direkt dort nach. Du kannst anrufen. Es steht normalerweise nicht im Internet.
Gruß Rosemarie
Eine Aufwandsentschädigung gibt es, wie diese aussieht kann ich dir nicht sagen. Am besten rufst Du dann bei deinem Kreisverband an und fragst nach.