Grunderwerbssteuer zahlen wenn der Ehemann mit ins Grundbuch eingetragen werden soll?

8 Antworten

Grunderwerbsteuer fällt an, wenn ein Haus gekauft wird. Gekauft. Erwerb.

Beim Erben nicht. Aber Kinder erben auch.

wenn du erbst, ist das ein Erwerb für den keine Grunderwebssteuer anfällt. 

Wenn du jemand "eintragen" lassen willst .. dann wäre das ein Schenkung (z.B. von 50%) die auch Grunderwerbssteuerfrei ist, aber dafür ist ein notarieller Schenkungsvertrag erforderlich. Das wäre aber ein aussergewöhnlicher Fall, normalerweise behält man was man erbt, das zählt auch nicht zum Zugewinn bei gesetzlichen Güterstand "Zugewinngemeinschaft" .. darüber würde ein Notar aber beraten, wenn es zu einer solchen Schenkung kommen sollte. 

schleudermaxe  17.08.2017, 15:43

 n.n.

Das Gleiche gilt für die Übertragung eines Anteils am Grundstück auf Ihren Mann:

Von der Grunderwerbsteuer sind folgende Erwerbsvorgänge befreit:

Grundstückserwerb zwischen Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern,

der Erwerb eines Grundstückes durch in gerader Linie Verwandte des Veräußerers,

der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses,

.

Natürlich nicht, denn das hat nichts mehr mit dem Erbfall zu tun, sondern du überträgst ihm rechtsgeschäftlich einen hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück. Allerdings ist der Vorgang nach § 3 Nr. 4 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen.
Es fallen aber Notar- und Gerichtskosten an.

Warum hinterfrägt hier fast jeder warum der Forenstarter den Mann mit ins Grundbuch holen möchte.

Ist doch "denen" ihre Entscheidung.

Zuerst erfolgt hier Umschreibung aufgrund Erbschein auf Frau alleine.

Danach zum Notar und notariellen Schenkungsvertrag auf den Mann beurkunden.

Dann wird der Mann mit 50% Miteigentümer im Grundbuch.

Sache läuft hier dann unter Schenkung.