Zu spät ins Grundbuch eintragen lassen, was tun?

3 Antworten

Es kostet einfach nur Geld, wenn er es gleich gemacht hätte, dann hätte es nichts gekostet.

Das weiß er jetzt glaube ich auch :-)

Es ist seine Sache, ob er das Grundbuch berichtigen lassen will. Das Grundbuchamt kann das zwar theoretisch erzwingen, aber dafür müsste es erst einmal Kenntnis davon haben. Strafzahlungen gibt es nicht. Allerdings kostet die Berichtigung nun eine Gebühr, die in den ersten zwei Jahren ab Erbfall nicht angefallen wäre. Für die Berichtigung wird ein Erbschein benötigt. Ein Notar ist nicht unbedingt erforderlich.

Strafzahlungen kommen da keine auf ihn zu.Den Antrag kann man beim Grundbuchamt stellen.Die ersten zwei Jahre nach Erbschaft ist das kostenlos,kommt aber bei deinem Onkel wohl nicht mehr in Frage!