Zahlung mit EC-Karte - zu wenig abgebucht - jetzt Mahnung - muss ich noch zahlen?

7 Antworten

Du musst das zahlen, was noch offen ist! Denn die Mahnung geht ja von der falschen Voraussetzung aus, du hättest gar nichts gezahlt... Daher ist die Mahnung über die gesamte Summe gegenstandslos.

Die falsche Abbuchung und der falsche Preis ist ja erst mal ein Fehler des Ladens. Wobei sie aber schon das Recht haben, den Differenzbetrag von Dir noch zu erhalten. Von daher gilt die 1. Mahnung über den Differenzbetrag, also den Betrag, der tatsächlich noch offen ist. Ich würde Dir raten, die Differenz von 200 Euro noch an das Geschäft zu zahlen, damit die Sache erledigt ist. Denn, wenn das Geschäft Dir ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage an den Hals hängt, wird es teuer! Ich würde daher die 200 Euro noch bezahlen und danach das Geschäft nicht mehr betreten bzw. in Zukunft meiden.

Jetzt mal juristisch gewertet:

1) Alles was vor der Kasse passiert ist erstmal unerheblich, da nur invitation ad offerendum. Daher spielen die EUR 399 keine Rolle.

2) Die Verkäuferin hat als Vertreterin des Geschäftsinhabers EUR 199 in die Kasse eingetippt (Beweis: Kassenzettel) und damit den Preis festgelegt, der zu zahlen war.

3) Der Kunde hat EUR 199 gezahlt. Beweis: EC-Beleg.

4) Damit ist der Kaufpreiszahlungsanspruch untergegangen. Man hatte sich auf EUR 199 geeinigt und EUR 199 wurden gezahlt.

5) Möglichkeit des Verkäufers: Anfechtung nach § 119 BGB. Das bringt jedoch eine Schadenersatzpflicht für ihn mit sich, sofern dem Käufer durch die Anfechtung ein Schaden entsteht. Zudem ist schon fraglich, ob die Anfechtungsfrist nicht schon abgelaufen ist (unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums, i.d.R. 1 Woche nach Rspr.).

6) Frage an alle diejenigen die von einer Pflicht ausgehen, dass der Differenzbetrag zu zahlen ist: Woraus soll sich dieser Anspruch ergeben?

Du musst auf jeden Fall den Differenzbetrag bezahlen. Das ist übrigens auch bei dem beispiel aldi der fall, nur dass es sich um einen kleineren betrag handelt. der kassenzettel ist immer auch eine rechnung mit dem vermerk: berag erhalten. nur wird der name des kunden nicht vermerkt und daher ist eine rückverfolgung des kunden schwer möglich. dennoch schuldest du weiterhin den betrag, wenn du ihn nicht begleichst, dann kann ein mahnbescheid gegen dich erlassen werden.

Auf die Mahnungen brauchst Du eigentlich nicht reagieren. Ich denke da wird nichts mehr kommen. Denn der Kauf ist abgewickelt.