Ebay Verkauf leider fehlgeschlagen und keine EInsicht?

4 Antworten

Nun habe ich ein Angebot an beide unterlegene Bieter gemacht.

Wenn man eine Artikel nur einmal hat, sollte man auch nur ein Angebot an unterlegene Bieter machen. Hätte der zweite Unterlegene auch gekauft, hättest du jetzt 3 Kaufverträge an der Backe.

Ebay schreibt:

Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen
rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den
Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt
es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem
Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es
sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie
bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs
berechtigt sind.

Hinweis: Der unberechtigte Abbruch eines Kaufs kann für
Sie rechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche
des Käufers haben. 

http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen#19872anchor6

Ist denn der Artikel extrem selten oder könntest du evtl. Ersatz beschaffen?

Ich habe diese Nachricht von EBAY erhalten:

Hallo XXXXXX,

Sie haben einen Kauf von XXXXXX abgebrochen. Wir haben bereits eine Benachrichtigung gesendet. Sie müssen nichts weiter unternehmen, da der Käufer noch nicht bezahlt hat.

Sie erhalten eine Gutschrift der Verkaufsprovision auf Ihr Konto, die Sie zum Einstellen weiterer Artikel bei eBay nutzen können. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 24 Stunden dauern kann, bis die Gutschrift der Verkaufsprovision auf Ihrem Konto eingeht.

Ebay tut zwar gerne so, als könnten sie sich da einmischen,
hat aber mit dem Kaufvertrag nichts zu tun.

Dass du den Kauf abbrichst, bringt dir zwar die Gutschrift der Verkaufsprovision, löst aber nicht den Kaufvertrag mit dem Käufer.

Wenn der, wie anscheinend in deinem Fall, auf den Vertrag besteht, musst du ihn erfüllen.

Das heisst, du musst ihm den Artikel im beschriebenen Zustand verkaufen. Oder er kauft sich den selber, und du bezahlst den als Schadenersatz.

Nun droht mir der Käufer mit rechtlichen Schritten, obwohl noch kein Geld bei mir eingegangen ist.

Er droht nicht. Er nimmt sein Recht wahr. Der Kauf wird im Moment des Zuschlags gültig und nicht erst dann, wenn bezahlt wurde.

Natürlich kann es das und ich wünsch Dir das, wenn Du so unvorischtig bist. Hier werden rechtskräftige Verträge abgeschlossen. Sieh zu, dass Du den Artikel zurückkaufst.
Wenn der Verkäufer das durchzieht, wird das sehr teuer für Dich, zumindest musst Du Schadenersatz bezahlen. Außerdem kann sich der Käufer einen Ersatzartikel beschaffen, den Du dann zu bezahlen hast.

Er hat zusätzlich dem Abbruch zugestimmt?. Damit ist aus meiner Sicht alles erledigt.

Er hat dem Abbruch nicht zugestimmt. Außerdem ist das eine ebay-interne Angelegenheit, die regelt, dass der Verkäufer die Provisionsgebühr erstattet bekommt. Das hat mit dem rechtlichen Vertrag nichts zu tun.

@dresanne

Also anders gefragt: Wann ging das Angebot an den unterliegenden Bieter und wann wurde der Abbruch des Kaufs beantragt?