Ebay Verkauf. Anschrift korrekt aber lt DHL unbekannt. Wer zahlt 2. Porto?
Hallo. Habe ein S4 bei EBay verkauft. Käufer zahlt in ich versende an die von EBay hinterlegte Anschrift per versichertem Paket.
Laut Sendungsverfolgung wurden 2 Zustellversuche unternommen. Jeweils war der Empfänger unbekannt. Nach Abgleich mit dem Empfänger stellte sich raus, dass die Anschrift korrekt ist und dieser auch Post und Pakete empfangen kann und auch hat.
Port habe ich direkt über EBay bezogen, ergo konnte es kein Tippfehler sein denn eBay fügt automatisch die Anschrift des Käufers ein.
Nun sagt Käufer, dass er kein doppeltes Porto zahlen wird, denn seine Anschrift war richtig hinterlegt. Nun sage ich, ich zahle kein Porto denn Bestandteil der Auktion war, dass der Käufer Porto zahlt und ich kann nachweisen, es korrekt versendet zu haben.
Zahle ich, hab ich weniger Gewinn. Das will ich natürlich nicht. Wer hat nun Recht?
Danke
5 Antworten
Lass Dir von Deinem Käufer bestätigen, dass es die richtige Anschrift ist, drucke das aus und gehe damit und dem Paket zur DHL. Die sind verpflichtet, es kostenlos in so einem Fall anzunehmen. Du kannst ja auch noch den Ausdruck vom Verkauf mitnehmen. Ist mir auch schonmal passiert. Wurde problemlos ein zweites Mal amgenommen (kostenlos) und auch zugestellt. Kläre vorher noch mit dem Käufer, dass er auch seinen Namen am Haus oder am Briefkasten hat.
manchmal sind die Zusteller - entschuldige - zu blöd zuzustellen. ich erlebe das sehr oft. Wenn ich dann die Kunden anschreibe ergibt sich immer wieder , dass da ein Postler den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Ich zahle natürlich das 2. Porto nicht, weil es nicht meine Schulf war. Mein Mann diskutiert dann immer mit der Dame von der Post und hat bis jetzt kein 2. mal bezahlt.
Natürlich versuchen die aus der Schlinghe zu kommen. Aber wir bestehen auf unserem Recht! Einmal hab ich auch die Post angerufen und man hat mit die Briefmarken, die ich nochmal bezahlt habe(aber nur weil man mir verspreochen hat die Marken zu schicken) zukommen lassen.
Man darf es sich nur nicht gefallen lassen und muss auf seinem Recht bestehen. Ruf bei DHL an und verlange Ersatz.
Lt. BGB geht das Sendungsrisiko immer auf den Verkäufer über, außer, es wurde etwas anderes vereinbart. In dem Fall aber offensichtlich nicht. Es ist also nicht dein Problem, sondern das des Empfängers.
Entschuldigung, ich habe mich vertippt. Das Risiko liegt beim KÄUFER lt. BGB. Tut mir leid. Mea culpa.
Aber nicht bei einem versichertem Paket, da liegt die Verantwortung beim Versanddienstleister. Was Du schreibst, gilt für Briefe, Warensendeungen und Päckchen, also alles, was unversichert ist.
Bei DHL anrufen und denen erklären, dass die Anschrift richtig ist, bisschen Druck machen. Dann kriegst du das Porto erstattet. Ich hatte mal einen Fall, da musste ich mir !!! 5 !!! Mal das Porto erstatten lassen, bis es endlich ankam!
Selbst bei andere
Vereinbarung der Verkäufer trägt das Risiko. Außer der Käufer hat ein Fehler gemacht.
er ist doch aber der Verkäufer... irgendwie hast du da was verwechselt... oder ich hab einen Konten im Gehirn...