Wann darf man bei ebay einen Artikel der einem Spassbieter zum Opfer gefallen ist wiedereinstellen?
Ich habe bei ebay etwas verkauft. Der Käufer war ein Spassbieter. Zuerst kam er mit immer neuen Ausreden, warum er noch nicht zahlen kann, dann reagierte er gar nicht mehr. Ich meldete den Fall bei ebay und schloss ihn nach einer Frist.
Ich habe allerdings mal gelesen, dass dadurch der Kaufvertrag zwischen dem Spassbieter und mir NICHT aufgehoben wäre. Ist das korrekt?
Ich gehe nicht davon aus, dass der Käufer den Artikel jemals bezahlen wird aber möchte mich absichern. Habe dem Käufer deshalb nochmal eine Nachricht geschickt, mit dem Hinweis, dass wenn innerhalb von 2 Wochen keine Zahlung eingeht, ich den Artikel anderweitig verkaufe. Darf ich das so machen? Ich möchte den Artikel nicht ewig bei mir lagern...
2 Antworten
Du siehst das schon richtig. Die Fallöffnung und Schließung bei ebay ist eine ebay-interne Sache die mit den gesetzlichen Bestimmungen nichts zu tun hat. Der Kaufvertrag ist also nach Schließung weiterhin gültig, und das bis Ende 2019. Du musst in einer Mail zusätzlich den Vertrag kündigen und die Mail gut aufheben. Erst danach kannst Du wieder einstellen.
Es ist schon oft vorgekommen, dass der Käufer nach 4 Wochen bezahlt hat und dann kann er sogar rechtlich gegen Dich vorgehen, wenn Du den Artikel bereits ein zweites Mal verkauft hast.
Nein, das ist kein Tippfehler. Google mal über die Güktigkeitsdauer eines Kaufvertrages. Und es reicht ein formloses Schreiben (Mail) mit einer letzten Fristsetzung und gleichzeitiger Kündigung, wenn das Geld bis zum... nicht bei Dir eingegangen ist. Damit bist Du auf der sicheren Seite. Der Käufer muss das nicht bestätigen.
Vielleicht noch ein Hinweis. In Zukunft setzt Du in jedes Angebot, was Du einstellt, einen Zahlungstermin dazu. Dann gilt das schon als Vertragsbestandteil. Z.B.: Vorauszahlung innerhalb von 7 Werktagen - das reicht.
Danke für den Hinweis.
Gern geschehen.
Ja das ist in Ordnung so. Danach kannst du nach der letzten Fristsetzung wieder neu verkaufen.
Danke für deine Antwort aber Ende 2019? Ist das ein Tippfehler? Was ist die Grundlage für diesen Zeitraum bzw. woher hast du die Info?
Wie sieht das mit der Kündigung per Mail aus? Reicht es wenn ich es abschicke oder muss der Käufer es irgendwie bestätigen? Das Problem ist ja, dass der auf nix mehr reagiert...