Wann darf ich in Ebay einen Artikel wiedereinstellen?
Hallo zusammen, Ebayverkäufer A hat ein Problem. Und zwar verkaufte A am 20. Januar 2016 ein Smartphone per Sofort-Kauf bei Ebay. Auch nach mehrmaligen Zahlungserinnerungen reagierte der Käufer nicht. Und auch auf den auf Ebay geöffneten und inzwischen geschlossenen Fall reagierte der Käufer nicht. Die Kommentare von anderen Verkäufern sagen aus, dass es sich bei dem Käufer um einen Spaßbieter handelt, der sich nie meldet oder zahlt. Inzwischen ist das Kundenkonto auf Ebay auch gesperrt/ gelöscht. Meine Frage ist nun, wie kann Verkäufer A den Vertrag rechtlich korrekt lösen? Die in Ebay hinterlegte Adresse nennt nur einen Nachnamen und eine Adresse eines Obdachlosenheims in Thüringen. Ich denke, dass eine Einschreiben hier wohl niemals angenommen wird bzw. nicht zustellbar sein wird. Wie kann ich vorgehen, damit ich den Artikel wieder verkaufen kann?
3 Antworten
Auch wenn das Kundenkonto gesperrt wurde, kann / sollte der Käufer noch emails darüber empfangen.
Und über "Kontakt mit dem Käufer aufnehmen" löst Du den Kaufvertrag unter Bezug auf die Nichtreaktion bei Zahlungserinnerung.
Sollte das darüber nicht möglich sein (bei ebay weiss man nie): Mit der Verkaufsbestätigung von ebay solltest Du auch die email-Anschrift des "Käufers" erhalten haben. Dann schreibe darüber und setze einen letzmaligen Termin für den Zahlungseingang, ca. 10 Tage und ausgeschriebenes Datum.
Hattest Du denn einen Zahlungstermin in Deinem Angebot genannt?
Hattest Du in Deinen Zahlungserinnerungen realistische Zahlungstermine genannt?
Ohne Benennung fixer Termine kommt ein Käufer erst nach 30 Tagen in Zahlungsverzug.
Auch wenn du hier eine Spassbieter am Hals hast, sehe ich in Deinen Zahlungserinnerungen nach einam Kauf vom 20. Januar d.J. bis heute, weil zu früh, wenig Sinn.
Eigentlich sofort rechtilich gesehen hast du den Gegenstand verkauft und der Käufer hat es erworben, jedoch hatte dieser sich nicht gemeldet was soviel heisst wie ein ,,Vertragsbruch´´ durch deinen Verkauf über ebay hast du mit ihm einen Unsichtbaren Vertrag vereinbart, Sobald er nicht zahlt ist dieser Unsichtbare Vertrag ungültig und damit erloschen, Das heisst du kannst direkt wieder deinen Artikel (Smartphone) Verkaufen und kannst auch dein Geld dafür kassieren,besonders weil sein Konto jetzt geschlossen ist! Er kann keine Rechtlichen Schritte gegen dich einleiten weil die Zahlung von ihm nicht eingegannen sind und sein Konto offiziell gesperrt ist.
Ich hoffe ich konnte helfen!
Die Antwort ist leider komplett falsch.
Das ebay-Konto hat nichts mit dem Kaufvertrag zu tun. Dieser wurde nach dem BGB geschlossen und ist nicht von ebay abhängig. Er besteht also weiterhin.
Sofern keine Zahlungsfrist vereinbart wurde, hat der Käufer 30 Tage Zeit zu bezahlen. Diese Zeit ist noch nicht rum.
Erst nach den 30 Tagen macht er Sinn, den Käufer mit Hinweis auf die Aufhebung des Kaufvertrag an seine Zahlunspflicht zu erinnern. Und erst, wenn er dieser immer noch nicht nachkommt, kann der Kaufvertrag als gelöst angesehen werden.
Unter welcher Adresse der Käufer gemeldet ist, spielt für die Gültigkeit des Kaufvertrages auch keine Rolle.
Wenn ebay den Fall geschlossen hat, ist alles getan und der Artikel kann erneut eingestellt werden!
Das ist richtig, aber für ebay ist das erledigt! Nach der Beschreibung: Spassbieter / Obdachlosenadresse, was soll da kommen?
Nein. ebay kann keinen Kaufvertrag, der nach dem BGB geschlossen wurde, aufheben.