Ebay Auktion Artikel wurde vom Empfänger nicht abgeholt

10 Antworten

Du bist Privatverkäufer bei Ebay? Du bist im Recht. Durch Einwurf des Briefes in den Briefkasten bzw. Abgabe bei der Postfiliale hast Du Deine Pflicht als Verkäufer erfüllt.

Du kannst beweißen das du es Ihm schon einmal verschickt hast.

Ich habe das immer so geregelt, das ich Ihn die Fotos gezeigt habe ( per Nachricht) und Ihn nur den "Artikelpreis" ( Ohne Versandkosten) zurück überwießen.

Falls dann eine Negative kommt, meldest du das EBay und zeigst denen mit den Fotos das du keine SChuld hast. Schwubs...ist die Negative weg

Falls er den Artikel haben will, verlangst du nochmal Versandkosten.

Grüße

Du. Er muss deb Artikel annehmen.

Das Wichtigste: Widersprich dem Mahnbescheid schriftlich (gegen Quittung oder per Einschreiben) innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung! Das Gericht prüft die Berechtigung des Bescheides nicht. Wenn du nicht widersprichst, wird er rechtskräftig.

Ansonsten könnte man auch prüfen, ob der Käufer überhaupt eine Benachrichtigungskarte zwecks Abholung erhalten hat (die vergessen sie nämlich gern mal) und könnte dann reklamieren. Dann könntest du den Artikel noch einmal auf Kosten der Post losschicken. Hier sieht es aber eher so aus, als hätte der Käufer das Interesse am Artikel verloren und versucht auf diese Weise, den Kauf rückgängig zu machen.

Hallo cracke7, geh mal auf die Seite von Ebay. Oben rechts ist eine kostenlose Hotline-Nummer in rot. Erkundige dich da mal. Außerdem: Ich zitiere mal aus dem Rechtsportal von Ebay:

"Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.

Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.

Tipp: Bieten Sie einen versicherten Versand an, sollten Sie, um Missverständnisse und spätere Streitfälle zu vermeiden, bereits in der Artikelbeschreibung angeben, welche Form des versicherten Versands gemeint ist.

Gerade bei höherpreisigen Artikeln ist der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung zu empfehlen, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen." (Zitat Ende)