Ebay Kleinanzeigen: Paket nicht erhalten - Anzeige?
Dummerweise habe ich ein gebrauchtes Handy bei Ebay Kleinanzeigen per Überweisung gekauft. Vorher habe ich mir als "Sicherheit" (ich weiß, im nachhinein ist das auch nicht fälschungssicher) den Ausweis und Bankkarte als Bild schicken lassen.
Dann hat mir der Verkäufer zwei Tage später (vorher wurde gar nicht mehr geantwortet) einen Einlieferungsbeleg von der Post geschickt - allerdings ein Päckchen, kein versichertes Paket. Bisher (10 Tage später) ist natürlich nichts angekommen. Er meint jetzt, dass er nichts damit zu tun hat und es mein Problem ist, da wir vorher nichts anderes vereinbart haben.
Das stimmt so nicht:
1) Ich habe in den Verwendungszweck der Überweisung u.a. versicherten Versand geschrieben. Dazu schreibt er, dass er es nicht gelesen hat, sprich ihn trifft keine Schuld.
2) Was weiterhin für einen Betrug bzw. Masche spricht: Er hat die Anzeige nicht direkt offline genommen bei Kleinanzeigen. Da er zwei Tage nicht geantwortet hat, habe ich ihn mit einem anderen Account angeschrieben. Und siehe da, es Stand weiter zum Verkauf, und ich hätte ihm da bis vor ein paar Tagen noch Geld senden können.
Daraufhin hatte ich meine Bank schon informiert, da ist allerdings noch nichts bei rum gekommen.
Nun meine einfache Frage: Soll ich noch weiter mit ihm kommunizieren (er meint, er würde jetzt einen Nachforschungsauftrag stellen etc.) oder direkt zur Polizei? Ist bei einem Nachforschungsauftrag bei einem Päckchen denn für die Post auch ersichtlich, ob der richtige Empfänger drauf geschrieben ist etc.?
Das mit dem Weiterverkauf habe ich ihm noch nicht geschrieben.
3 Antworten
Klar Du fühlst Dich betrogen. Also ab zur Polizei. Die ist aber nicht dafür da, Deine zivilrechtlichen Forderungen zu befriedigen, sondern für die Strafverfolgung.
Zweischneidige Geschichte.
Möglichkeit 1:
Er betrügt da tatsächlich Käufer. Dann könnte es sein, dass er Dir das Geld zurück überweist, wenn er Post von der Polizei erhält. Er würde sich dann eine Strafmilderung erhoffen. Optimalfall für Dich.
Möglichkeit 2:
Er hat einen Beleg / einen Zeugen, dass er bei der Post war. Dann stellt die StA. das sang- und klanglos ein. Davon bekommst Du im Regelfall nichts mit. Du bist genauso schlau wie zuvor.
Möglichkeit 3:
Die Polizei/Sta. Kann ihm den Betrug nachweisen. Das geht normalerweise nicht vor Gericht, sondern wird im Strafsbefehlsverfahren abgehandelt. Z.B.: 30 Tagessätze á X Euro. (Ein Monatseinkommen)
Das wird dann Dein Verkäufer an den Staat bezahlen um die Haft von 30 Tagen zu vermeiden. Für Dich hat er dann mit Sicherheit erst einmal kein Geld.
Deshalb der Hinweis, das erst einmal auf dem zivilrechtlichen Weg zu verfolgen. Also Einwurfseinschreiben und danach das Mahnverfahren. Kann man alles selber machen.
Besten Dank für die Aufklärung!
Gibt doch bspw. extra die Online Meldestelle "Onlinebetrug" bei der Polizei. Wofür gibt es das sonst?
Was habt Ihr nur alle immer mit der Polizei?
Das ist rein zivilrechtliche Angelegenheit, da hier keine strafbare Handlung vorliegt.
Die gibt es, um einen Onlinebetrug zu melden, in Deinem Fall liegt aber kein Onlinebetrug vor.
Aber mach halt, kostet ja wenigstens nix.
Ist es kein Onlinebetrug doppelt zu verkaufen bzw. keine Ware zu erhalten?
Danke schonmal für deine Antworten!
Dann mach die Meldung und warte ab, ob und was dabei rauskommt.
Sorry, war nur eine Nachfrage.
Gibt doch bspw. extra die Online Meldestelle "Onlinebetrug" bei der Polizei. Wofür gibt es das sonst?