Ebay Kleinanzeigen - Wer haftet für schäden die von der Post entstanden sind?

11 Antworten

Hi,

die Originalverpackung ist für den Transport auf Palette gedacht.

Wenn du keine geeignete, zusätzliche Umverpackung und Polsterung verwendest hast, wirst du für den Schaden aufkommen müssen.

Lies dazu mal die Verpackungsrichtlinie deines Versanddienstleisters.

Bitte den Käufer den Schaden beim Versender zu melden und die Sendung samt komplettem Verpackungsmaterial zur Prüfung vorzulegen.

Wenn die Anlage irreparabel beschädigt ist, würde ich mir ggf. die Rücksendekosten sparen und den Käufer bitten, die Anlage zu entsorgen.

Marantz6370Q  30.04.2020, 22:51

Die Information ist hier nicht gegeben. Viele Geräte sind laut deren Bedienungsanleitungen in der Originalverpackung zu versenden. Beispiele: Marantz 4270, ELAB BS243.3, Marantz SR-7005.

das ist unzumutbar. Angeblich sollen die Pakete verpackt herunterfallen dürfen aus 1 m Höhe. Ich habe im Karton noch Flightcases verpackt, selbst 3 mm Blech sind im Case verbogen worden.

Das sind schon professionelle Flightcases der Veranstaltungstechnik mit 9 mm Birkenmultiplexholz sowie Alukanten.

Im Frachtzentrum wollte man die Geräte dann max. 14 Tage begutachten, auch für den gewerblichen Kunden ist es unzumutbar. Verpackung & Umverpackung sollten eingesandt werden.

Gewerbliche Ware, die benötigt wird für den Veranstaltungssektor soll 2 Wochen im Frachtzentrum Hamburg bei der DHL begutachtet werden ? Wer haftet für Vermietausfälle ?

Ich habe das extra höher versichert mit 2500 €. Übliche Pakete sind bis 500 € versichert. Karton sowie die OVP mit Styropor sollte demnach genügen. Für Schäden, die beim Öffnen der Container entstehen & die Pakete beim sog. Reload oder Preload herausfallen, muß die Post DHL haften oder deren Versicherung.

Natürlich werden die Pakete in den Containern gestapelt, ich war lange genug als Student selbst im Hub in der Nachtschicht beim Entladen tätig, das ist eben Unternehmerrisiko, dafür haben die Versicherungen.

Wie gut soll man das noch verpacken, wenn selbst prof. Cases verbogen werden, deren Inhalt beschädigt wird ?

Grundsätzlich:  Die meisten Paketzusteller haben eine kümmerliche moralische Berufsauffassung!

Du hast das Recht, dass Paket vor Unterschrift eingehend auf Mängel zu überprüfen. Also alle Seiten mal grob anschauen, ob da irgendwelche Schäden sind.

Sind da Schäden vorhanden, muss man das gegenüber dem Zusteller reklamieren und ein Protokoll darüber anfertigen.

Dieses Protokoll sollte von beiden Seiten lesbar unterschrieben werden. Aber erst nach durchlesen des Protokolls dieses unterschreiben.

Dem Paketempfänger soll eine Durchschrift des Protokolls übergeben werden. Sonst würde das alles keinen Sinn ergeben.

Erst nach Aushändigung der Protokoll Abschrift sollte man für den Empfang des Paketes unterschreiben.

Beim ganzen Vorgang nicht von dem Zusteller bedrängen lassen und notfalls diesen zur Ruhe rufen. Nach dem Motto:  "Das Paket ist beschädigt! Das sehen Sie doch! Also drängen Sie mich nicht und protokollieren Sie den Schaden mit mir ordnungsgemäß! Erst dann unterschreibe ich für den Erhalt des Paketes!"

Paketzusteller müssen das aushalten können, da sie sonst den falschen Beruf haben. Es gehört zu ihren Aufgaben.

Das der Paketzusteller in Eile ist und alle seine Pakete so schnell wie möglich los werden möchte, ist nicht das Problem des Kunden.

Grundsätzlich sollte man wissen:

Paketzusteller achten in der Regel nicht auf irgendwelche Hinweisschilder auf Paketen. Die werfen Pakete einfach mal in das Postauto grob rein, damit es schneller geht.

Je höherwertiger/empfindlicher das Transportgut ist, desto sensibler sollte man diese schützend verpacken. Das gehört aber zum Allgemeinwissen und sollte selbstverständlich sein.

Wenn du das Paket versichert versendet hast und es kaputt ankommt. Muss der Empfänger das Paket zur Post bringen. Die Post bzw dhl lässt das Paket dann prüfen. Sagen die ja Transport Schaden bekommt der Absender Schadensersatz. Und der Empfänger kann dann das Geld an den Empfänger zurück zahlen. Rückerstattung erhält nur der Absender weil der Absender den Transport Vertrag mit DHL schließt nicht der Empfänger.

Bei einem versicherten Paketversand kommt es auf die Verpackung an.

Das Paket muss mehrmals aus 1 Meter Höhe auf Beton fallen können ohne dass die Ware beschädigt wird. Sonst ist es unzureichend verpackt und die DHL haftet nicht.

Meiner Erfahrung nach sind bei Versandschäden in 999 von 1000 Fällen die Kunden schuld weil die Ware nicht ausreichend sorgsam verpackt wurde.


MoralOnkel  21.06.2015, 17:39

Das stimmt leider.

Ich sehe das genau so. Mir hat jemand mal einen Drucker per Post geschickt. Alles ok mit dem Drucker. Zum Glück!

Der Drucker war lediglich mit der Original Verpackung versandt worden. Eine Schicht Packband ( was bei einem schweren Drucker zu wenig ist ) und der Paketschein drauf geklatscht. Das wars! (?)

Keine Umverpackung, die man dann innen noch entsprechend polstern kann, und nix weiter. Kann ich froh sein, dass der Drucker einwandfrei funktioniert.