eBay Käufer schickt Artikel einfach zurück

9 Antworten

Da wir nicht viel über die Tasche wissen können wir nur Vermutungen aufstellen. und Dir glauben ,normal hört man ja immer Beide Seiten. Wir wissen auch nicht um welchen Betrag es sich handelt?und ob es wert ist darum zu kämpfen. Wie gesagt entweder an Unterliegenden Bieter wenn es einen gibt. Neu einstellen ; allerdings vorher eine Meldung an Ebay machen. Schon alleine, damit dir die Verkaufsprovision erstattet wird. oder Herumstreiten und Negative Bewertungen erhalten wen es der Preis wert ist.

Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich jetzt am besten machen kann?

Rechtswirksame Angebote einstellen und allfällige Rechtsirrtümer vermeiden?

Grds. hat der Käufer aus Sachmängelhaftung (§ 434 BGB) einen Rückabwicklungsanspruch (§ 323 BGB), wenn die Ware nicht die beschriebene oder erwartbare Eigenschaften aufweist :-)

Genau den hat er durch Rückzahlung des Kaufpreises (paypal) und Rücksendung der Ware eben in Anspruch genommen.

Ob das rechtens war, kann hier nicht festgestellt werden.

1. Rechtsirrtum:

Grds. mein "Neuwertig" nun nicht den Erhaltungszustand, sondern Gebrauchszustand :-O

Es ist eine unbenutze, neue Ware, lediglich ohne OVP oder leichten Lagerspuren (Staub).

Wurde die Tasche (selbst wenig) benutzt, weist geringste Fett- oder Schweißspuren am Griff, leichteste Kratzer durch Abstellen oder einen Geruch durch Kosmetikartikel auf, ist sie eben gebraucht, wenngleich ohne Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit oder sehr geringfügig, aber eben nicht mehr neuwertig :-O.

2. Rechtsirrtum:

Trotz "Keine Rücknahme, keine Garantie!" haftest grds. für sachmängelfreien Übergang der Ware :-)

Die verkaufsfördernde, aber beschönigende und somit irreführende Beschreibung "neuwertig" würde dann insofern tatsächlich einen Sachmangel darstellen :-O**

was ich jetzt am besten machen kann?

Beherzige das hier Gesagte. Und nachdem der Fall von ebay geschlossen wurde, kannst du die Tasche ja erneut einstellen.

G imager761

Du bist definitiv im Recht und eigentlich kann er dir nichts. Du könntest ihn sogar verklagen, da er sich nicht an euren Kaufvertrag hält.

ABER: lohnt sich das? Ich würde die Tasche erneut einstellen oder dem nächstunterlegenen Bieter anbieten; allerdings wahrscheinlich vorher eine Meldung an Ebay machen. Schon alleine, damit dir die Verkaufsprovision erstattet wird.

melegion  16.08.2012, 09:26

Sie muss aber vorher abwarten was rauskommt. Denn wenn Sie jetzt einfach die Tasche verkauft ist das ein Vertragsbruch. Denn lass mal Ebay sagen er muss die Tasche annehmen und sie darf, das Geld behalten und die Tasche ist dann weg.

diewildeHilde  16.08.2012, 10:57
@melegion

Der Käufer hat die Zahlung schon zurückgezogen - und ist somit sowieso schon mal als erstes vertragsbrüchig. Von "mangelhaft" war keine Rede; eher von "nichtgefallen"; also schon mal kein Grund.

Wenn die Tasche wirklich im guten Zustand war, bist Du absolut im Recht.

Ich würde auf eine Antwort von Ebay warten und selbst wenn er Dich schlecht bewertet ist das auch noch so.

Vllt hat Er die Tasche jetzt auch mit absicht zerstört. In dem Fall wäre es gut wenn du noch Fotos vom Zustand hast als Du es reingestellt hast.

Du musst bei Ebay als Privatkäufer gar nichts zurück nehmen! Ausnahme; du verkaufst mangelhafte Ware und der Käufer kann dir eine arglistige Täuschung nachweisen.

Erdbeerpflanze  16.08.2012, 09:28

Mein Rat: Paketannahme verweigern!

imager761  16.08.2012, 09:41

Du musst bei Ebay als Privatkäufer gar nichts zurück nehmen!

Falsch. Auch als Privatverkäufer haftet man für den sachmängelfreien Übergang der Ware: § 434 BGB. Weicht der Artikel von den zugesicherten Eigenschaften (Angebotstext) ab, berechtigt dieser Sachmangel den Käufer zur Rückabwicklung des Vertrages gem. § 323 BGB: Die Verkäuferin hat den Höchtgebotpreis incl. Versandkosten zu erstatten :-O

G mager761

Erdbeerpflanze  16.08.2012, 09:54
@imager761

Ich habe ja geschrieben, sofern kein Mangel vorgelegen hat, bzw. dieser verschwiegen worden ist (Täuschung), haftet ein Privatverkäufer nicht. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Also alles richtig gemacht :)

imager761  16.08.2012, 10:05
@Erdbeerpflanze

Tatsächlich: "Mein Rat: Paketannahme verweigern!"?

Und nicht nur mangelhafte, sondern bereits nur von der Beschreibung abweichende Ware berechtigt zu Rückabwicklung des Kaufes :-)

Das sind schon rechtsrelevante Unterschiede :-)

G imager761