Käufer hat EBay Artikelbeschreibung nicht gelesen?
Hallo,
Ich habe eine Jacke bei eBay verkauft. Ich habe in der Artikelbeschreibung angegeben, dass der Reißverschluss kaputt ist. Der Käufer hat die Jacke erhalten und möchte sie nun zurückgeben, weil er nicht gelesen hat, dass der Reißverschluss kaputt ist.
Er droht mir mit dem Rechtsweg.
Muss ich die Jacke zurücknehmen? Ich habe alles in der Artikelbeschreibung angegeben.
Danke
5 Antworten
Wenn die Bescheibung objektiv und ehrlich ist und Du alle Mängel beschrieben hast, hast Du Deine Pflicht erfüllt.
Wenn es nach Drohungen mit Rechtanwälten geht, hätte ich schon 100 Mal vor Gericht stehen müssen. Mittlerweile schmunzel ich nur über solche Drohungen.
Lasse den Käufer doch. Eine Anwaltsstunde kostet über 100 Euro.
Ist das eine gebrauchte Jacke wert?
Auf so etwas würde ich garnicht reagieren. Kommentiere solche Briefe auch nicht und lasse ihn eiskalt auflaufen.
Auf Briefe von Ebay musst Du natürlich antworten.
Mario... seit 15 Jahren bei Ebay
Auch ich habe festgestellt, dass sehr viele Interessenten/Käufer die Angebotsbeschreibungen nicht oder nur ganz oberflächlich lesen oder diese nicht verstehen (deutscher Angebotstext - Käufer aus dem Ausland). Das ist aber doch nicht der Fehler des Anbieters!
Hatte ich schon mal gesagt, dass es das Problem des Käufers ist. Also nein musst du nicht.
Hast du denn im Artikel eine Rückgabe angegeben? Schick doch einmal den Link hier rein dann kann man das ganz schnell klären
Moment
Habe ein Bild der Beschreibung hochgeladen und ich habe unten noch zusätzlich angegeben: privatverkauf: keine Rücknahme, keine
dann bist du im recht.
Das ist sein Problem und nicht deins.