Ebay - Käufer lügt! Wie reagieren?

13 Antworten

In der Annahme, daß Du als Privatperson verkauft und die üblichen Einschränkungen gemacht hast "kein Umtausch / keine Rücknahme":

die Beschuldigung zurückweisen und den Fall vergessen.Der Käufer ist offensichtlich ein kleiner Pfiffikus: versucht Dich einzuschüchtern, um einen 50 %-Preisnachlaß rauszuholen. Mit einem Loch ist die Bluse nicht mal die Hälfte wert, sondern Schrott. Also ist sie anscheinend völlig in Ordnung, und er versucht es halt mal.

Selbst wenn der Recht bekommt: mehr als rausfliegen kannst Du bei Ebay nicht. Und wenn schon.... Es gibt eine Welt außerhalb von Ebay.

Hallo baldmama14,

du tust am besten folgendes.

Auf Fall Antworten. Wir Bewegen uns hier im BGB.

Aufforderung zum Nachweis.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich darauf hin, dass die Ware im Einwandfreien Zustand versendet wurde. Desweiteren weise ich auf die Bedingungen im Angebot, Keine Rückgabe, Keine Garantie, Privatverkauf ausdrücklich hin. Ich fordere sie auf Beweise vorzulegen, die Ihre Behauptung Untermauern. Sollten Sie diese nicht bis zum 14 Tage später Datum erbringen, sehe ich die Angelegenheit als Zurückgewiesen.

Begründung: Sie stehen in der Nachweispflicht als Kläger, dass dieser Schaden Existiert und von mir Verursacht wurde. Eine Aussage allein reicht hier nicht für eine Rechtliche Grundlage aus.

Hochachtungvoll

ebayname

Denn: bei einem Rechtsstreit ist generell der Kläger in der Beweispflicht, denn er möchte ja salopp gesagt etwas von dem anderen, z.B. eine Zahlung. Daher muss er begründen können, dass er einen Anspruch darauf hat, z.B. aus einem Vertrag oder weil ein anderer eine ihm gehörende Sache zerstört hat etc..

Eine Ausnahme gibt es im Verbrauchsgüterrecht. Wenn ein Verbraucher (also eine Privatperson) etwas von einem Unternehmer kauft und die Sache einen Mangel aufweist, so muss innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf gem. § 476 BGB der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Sache noch nicht vorhanden war.

Und da es ein Privatverkauf war. Gilt die Ausnahme nicht :)

Grüße aus Hamburg

Wenn er/sie das so gesagt hat, dann hört sich das für mich stark nach Erpressung an.

Wie wäre es, wenn du den Käufer fragst, warum er dich mit einer Lüge erpresst und du etwas Bedenkzeit benötigst, da du möglicherweise gezwungen bist den Fall deinem Anwalt zu übergeben?

So wäre jedenfalls meine Reaktion, ich würde nur aufpassen, dass ich mich nicht selbst dabei zu einem Erpresser mache.

Lass dir doch ein Foto schicken von dem Loch. Der Käufer wird ja sicher keines selbst hineinmachen, damit er einen Preisnachlass bekommt.

Kann es sein, dass das Loch (falls es doch eines gibt) auf dem Transportweg entstanden ist, z. B. bei einer Warensendung? In diesem Fall trägt jedoch der Käufer das Risiko.

Und der Fall wird nach einem Monat automatisch von Ebay geschlossen.

Das wird schwierig werden, da hier Aussage gegen Aussage steht. Mein Vorschlag wäre: Kaufrückabwicklung anbieten, das Teil neu einstellen und zukünftig die Ratschläge von stern.de beachten:

Anja D. (Name der Redaktion bekannt) hat Ärger, seit sie ihre Spielkonsole bei Ebay verkauft hat. Kurz nach Erhalt der Sony PSP meldete sich die Käuferin mit der Behauptung, das Gerät sei defekt. Außerdem beantragte sie mit der Begründung "Ware nicht wie beschrieben" Käuferschutz, woraufhin Anjas Paypal-Konto mit 158 Euro belastet wurde. Zwar ist Anja sicher, dass sie ein einwandfreies Gerät verkauft hat, doch es steht Aussage gegen Aussage. Zudem hat sie bei ihrer Auktion zwei wesentliche Dinge versäumt: Sie hat vergessen, die Gewährleistung auszuschließen, wozu sie als Privatverkäuferin berechtigt wäre; nun muss sie wie ein gewerblicher Händler auch für Mängel haften, die sich erst nach der Übergabe der Ware zeigen. Zum Zweiten hat Anja D. nichts unternommen, um sich vor einer beliebten Betrugsmasche zu schützen: Dabei kauft der Täter einen Artikel, von dem er bereits ein defektes Modell besitzt. Dann sendet er das kaputte Altgerät zurück, lässt sich den Kaufpreis erstatten und behält den funktionierenden Artikel. Wer technische Geräte verkauft, sollte deshalb immer die Seriennummer fotografieren, um sie später mit dem reklamierten Gerät vergleichen zu können. Für Privatverkäufer gibt es noch eine goldene Regel, um späteren Ärger zu vermeiden: Beschreiben Sie den Artikel ehrlich. Kratzer, Dellen und sonstige Mängel sollte man ausdrücklich erwähnen. Nur dann kann der Käufer später nicht behaupten, die Ware sei anders beschaffen als in der Auktion beschrieben. Gewerbliche Händler hingegen haben kaum Möglichkeiten, sich gegen Reklamationen zu wehren. Sie stehen zwei Jahre lang - bei Gebrauchtware eventuell nur ein Jahr - in der Gewährleistungspflicht.
baldmama14 
Fragesteller
 15.09.2014, 15:36

Also bezahle ich noch das Rückporto, um dann im schlimmsten Fall eine von ihm zerstörte Bluse zu bekommen, die ich dann wegwerfe. Also habe ich zwei Mal Porto gezahlt, meine Bluse ist weg und ich habe nichts dafür bekommen, weil er lügt?

Der Käufer hat mit Überweisung gezahlt (ich biete kein Paypal an) und ich habe im Angebot erwähnt, dass ich ein Privatverkäufer bin und jegliche Garantie usw. ausschließe.

bmke2012  15.09.2014, 15:55
@baldmama14

Dann bist Du doch fein raus. Sag ihm klipp und klar: "Die Bluse war bei Versand in Ordnung!" und weise ihn noch mal deutlich auf den Ausschluss der Gewährleistung hin.

Gibt es ein Foto von der Rückseite der Bluse?? Ich fotografiere mittlerweile alles, was man später noch vor Gericht verwenden könnte. Inklusive Etiketten, Preisschilder, Seriennummern ....

baldmama14 
Fragesteller
 15.09.2014, 15:57
@bmke2012

Danke! In Zukunft mache ich noch mehr Fotos. Es gibt so fiese Leute...