E-Scooter zu schnell - Rechtslage?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Fahrzeug wird sichergestellt und dem aaSoP zur Begutachtung zugeführt, Abschlepp- und Gutachterkosten zählen zu den Verfahrenskosten. Beim jugendlichen Ersttäter kommt das Diversionsverfahren zur Anwendung, d.h. Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen Auflagen ein, sofern einsichtig und geständig, Verfahrenskosten beim eingestellten Verfahren trägt der Staat.

Auflagen sind in der Regel Sozialstunden, erst nach Ableisten aller Auflagen wird das Verfahren eingestellt, während des laufenen Verfahrens bist du für Fahrerlaubnisprüfungen gesperrt.

Die ABE erlischt nicht, dafür aber die BE wegen Änderung der Fahrzeugart von EKF in L1e, KKR bis 25 km/h.

Das Fzg wird fahrerlaubnispflichtig, Klasse AM oder höher, da >25 km/h, folglich Fahren ohne FE, §21 StVG, beim Erwachsenen bis ein Jahr Haft oder Geldstrafe, Jugendstrafrecht siehe oben.

Ist der Freund der Halter des Fzgs, d.h. hat er es auf eigene Rechnung in Gebrauch, zieht den Nutzen aus der Verwendung und übt die tatsächliche Verfügungsgewalt aus, dann macht er sich ebenfalls nach §21 StVG schuldig, Zulassen des Fahrens ohne FE. Ist er nicht Halter, macht er sich nur der Beihilfe schuldig, Strafe orientiert sich an der des Täters, davon 75%.

Aussagen wie "Fahren ohne Versicherungsschutz" sind Schulhofgeschwätz, der Straftatbestand existiert nicht. Ein Verstoß gegen §6 PflVG liegt nicht vor, wenn ein Haftpflichtversicherungsvertrag besteht, die Geschwindigkeitserhöhung und Änderung der Fahrzeugart führen nicht dazu, dass sich der Vertrag in Luft auflöst, diese Punkte sind als Obliegenheitsverletzung im Vertrag aufgeführt, inkl Rechtsfolgen, ebenso wie nochmals in §5 KfzPflVV. Folgen der vorliegenden Gefahrerhöhung sowie Obliegenheitsverletzung (Fahren ohne FE) sind die Leistungsfreiheit der Versicherung im Innenverhältnis, und das nur bis 5000€, heißt Unfallgegner muss zwingend entschädigt werden, so wie es §117 VVG vorschreibt.

Die Folge eines Verstoßes gegen §6 PflVG (komplett fehlender Versicherungsvertrag) wäre zudem kein Verwarngeld i.H.v. 40€, wie es manche Contentmills behaupten, sondern bis ein Jahr Haft oder Geldstrafe, die 40€ beziehen sich auf eine fehlende Plakette bei bestehendem Vertrag.

iNeedHilfeFromU 
Fragesteller
 05.03.2021, 23:36

Also nochmal um das zusammen zu fassen:

  • Der Scooter wird eingezogen, man bekommt ihn jedoch wieder?
  • Mit einem vorhandenen A2 Führerschein macht man sich "Fahren ohne FE, §21 StVG" nicht strafbar
  • Wie anzunehmen war, kommt man strafrechtlich nicht besser weg, auch wenn es nicht das eigene Fahrzeug ist
  • Wenn ein Versicherungsvertrag besteht ist der Eigenanteil bei einem Unfall maximal 5000€

Entschuldige bitte, falls ich es trotz drei maligem Lesen übersehen habe, aber was für eine Strafe zieht es denn zur Folge, wenn ein Versicherungsvertrag besteht und ein Führerschein vorhanden ist?

migebuff  05.03.2021, 23:49
@iNeedHilfeFromU

Die Herausgabe kann verweigert werden, wenn anzunehmen ist, dass das Fahrzeug nicht mehr in einen verkehrssicheren Zustand gebracht wird und weitere Straftaten erfolgen werden. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn jemand ein Mofa zersägt und so umschweißt, dass es einen 600ccm-Motor aufnimmt.

Mit A2 ist es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn es nicht das eigene Fahrzeug ist, macht das keinen Unterschied, da laut OLG Karlsruhe jeder Fahrzeugführer ab einer Überschreitung von 20% selbstständig erkennen muss, dass das Fahrzeug zu schnell ist.

Wenn ein Vertrag besteht, kann die Versicherung pro Obliegenheitsverletzung 5000€ fordern, es kann also auch mehr werden, wenn beispielsweie Alkohol dazukommt und du ein Rennen fährst.

schleudermaxe  06.03.2021, 06:20
@iNeedHilfeFromU

Wie ist er denn an das blaue "Mopedschild" gekommen, die Betriebserlaubnis gibt das doch gar nicht her.

migebuff  06.03.2021, 07:27
@schleudermaxe

Ich gehe nicht davon aus, dass er ein Mopedschild hat, sonst wäre das Thema mit der Gefahrerhöhung ja schon erledigt.

schleudermaxe  06.03.2021, 07:51
@migebuff

Ich eben nicht, denn die Scooter bekommen ja nur die kleine Plakette bis 20 km/h.

Wenn du damit erwischt wirst zählt das als Fahren ohne Versicherungsschutz. Kostet beim ersten Mal 40€ Strafe, beim zweiten mal wird es um einiges teurer. Des Weiteren kannst du dich dann darauf einstellen, den Scooter nach Hause schieben zu müssen, denn eine Weiterfahrt wird dir dann verboten. Ob es für den "Geschwindigkeitsverstoß" noch eine Strafe gibt, kann ich dir leider nicht beantworten.

migebuff  05.03.2021, 21:55

Glaubt doch bitte nicht ständig diesen Schwachsinn, den diese Seite schreibt und tragt nicht auch noch dazu bei, dass es weiterverbreitet wird. Oder übernimmst du die Folgen für diese Falschberatung? Diese dahergelaufene Contentmill ist nichtmal fähig, zwischen Fahren ohne Versicherungskennzeichen und Fahren ohne Versicherungsvertrag zu entscheiden, maßt sich aber an, Aussagen über Rechtsfolgen treffen zu können.

MartinsWelt  06.03.2021, 15:57
@migebuff

Wenn du schon solche Kommentare schreiben musst, dann bitte ich dich auch die vermeidlichen Falschaussagen zu korrigieren oder zu ergänzen. Mit diesem Kommentar kann weder ich noch der Fragesteller etwas anfangen.

Eine Haftung übernehme ich nicht, da ich kein Rechtsanwalt bin. Das es sich bei GF nicht um eine hochprofessionelle Beratungsplattform handelt, sollte eigentlich jedem Nutzer bewusst sein. Wer eine aussagekräftige Antwort erhalten möchte, die auch vor Gericht standhalten würde muss sich an einen Anwalt wenden, denn dafür sind sie da. Diese Plattform dient zum Austausch von Erfahrungen und Wissen der einzelnen Nutzer, nicht mehr und nicht weniger.

Auch habe ich nichts von einem Kennzeichen erwähnt, sondern lediglich von den erlöschen des Versicherungsschutzes geschrieben. Das ist auch der Fall, wenn an einem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die so nicht sein dürfen (egal ob Roller, Scooter, Motorrad, ect.)

migebuff  06.03.2021, 16:18
@MartinsWelt

Ich habe meine Antwort ausreichend begründet. Ich muss unter deiner nicht nochmal das Gleiche schreiben.

Die Contentmill, von der du ohne Quellenangabe abgeschrieben hast, behauptet, dass die Strafe bei 40€ läge, weil sie nicht in der Lage ist, zwischen Fahren ohne Versicherungskennzeichen und Fahren ohne Versicherungsvertrag zu unterscheiden.

Das ist auch der Fall, wenn an einem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die so nicht sein dürfen (egal ob Roller, Scooter, Motorrad, ect.)

Auch das ist eine Falschaussage. In welchem Teil des §5 KfzPflVV in Verbindung mit §117 VVG kann ich deine Behauptung nachlesen?

MartinsWelt  06.03.2021, 16:33
@migebuff

Sorry, mein Fehler! Habe deine Antwort leider überlesen bzw. nicht bemerkt das sie von dir ist.

Grundsätzlich war es schon immer so, das regelwidrige Veränderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie des Versicherungsschutzes führen. Die Versicherung wird zwar in erster Instanz bezahlen, wird das Geld dann aber ziemlich sicher vom Versicherten zurückfordern. Habe da mal etwas nachrecherchiert:

Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen. Dafür wird sie jedoch den Mofa-Tuner mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

(Quelle: https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto---reise/news/versicherungskennzeichen-30972)

Sollte man ohne oder mit abgelaufenen Kennzeichen unterwegs sein und es passiert ein Unfall, so muss man damit rechnen das man die Kosten komplett selbst zahlen muss.

Wie es mit der Beschlagnahmung des Gefährts ausschaut, kann ich nicht sagen. Denke auch, das es von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt werden kann. Kommt natürlich auch auf die Polizisten an, wie man ihnen entgegen tritt und welche Auskünfte man bereit ist ihnen zu geben.

migebuff  06.03.2021, 16:45
@MartinsWelt
Grundsätzlich war es schon immer so, das regelwidrige Veränderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

§19 Abs 2 StVZO regelt das Erlöschen der BE. Dafür gibt es genau drei Gründe, die Aufzählung ist abschließend. Die Aussage, dass jede Veränderung zum Erlöschen führt, ist somit nicht zutreffend.

sowie des Versicherungsschutzes führen

Der Versicherungsschutz erlischt nicht. Die Versicherung ist lediglich im Innenverhltnis und hierbei auch nur zum Teil leistungsfrei.

Die Versicherung wird zwar in erster Instanz bezahlen, wird das Geld dann aber ziemlich sicher vom Versicherten zurückfordern.

Eben weil ein Versicherungsvertrag besteht, der diese Regressforderung erst ermöglicht. Somit kommt ein Verstoß gegen §6 PflVG nicht in Betracht.

Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein

Wiedermal typisch Contentmill, die ungeprüfte, zugekaufte Texte hinklatscht, um Klicks zu generieren. Wenn die Seite nicht zwischen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis unterscheiden kann, hat sie sich an dieser Stelle bereits vollumfänglich disqualifiziert.

Sollte man ohne (...) Kennzeichen unterwegs sein und es passiert ein Unfall, so muss man damit rechnen das man die Kosten komplett selbst zahlen muss.

Nein, das ist nur der Fall, wenn man ohne Haftpflichtversicherungsvertrag unterwegs ist. Der Verlust oder das Abmontieren des Kennzeichens hebeln den gesetzlichen Unfallopferschutz nicht aus.

Das Ding wird eingezogen und der Staatsanwalt kommt mit Anwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherung und ohne Betriebserlaubnis.

Bis zu einem Jahr sind also drin.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
iNeedHilfeFromU 
Fragesteller
 04.03.2021, 22:51

Und bestraft wird der kontrollierte Fahrer oder der Besitzer?

schleudermaxe  05.03.2021, 13:53
@iNeedHilfeFromU

Der Fahrer ist ja der Besitzer, und der Halter/Eigentümer ist genauso dran.

Amtsschreck  05.03.2021, 21:53
@iNeedHilfeFromU

Jeder Fahrer ist für sein Fahrzeug, welches er im Straßenverkehr nutzt, selbst verantwortlich. Das gilt für einen E-Scooter genauso wie für einen Bus.

Felixsenior  05.03.2021, 21:48

Da der Fragesteller einen Transporter fährt, hat er vermutlich einen PKW-Führerschein. bei dem sind Mopeds bis 45 kmh mit enthalten.

migebuff  05.03.2021, 21:56
ohne Versicherung

Davon steht in der Frage nichts.

iNeedHilfeFromU 
Fragesteller
 05.03.2021, 23:15
@migebuff

Der Fragesteller hat auch den A2 Schein. Fahren ohne Fahrerlaubnis steht also zumindest nicht zur Debatte

schleudermaxe  06.03.2021, 06:18
@migebuff

Er wird kein blaues "Mopedkennzeichen" bekommen haben von seiner Versicherung. Gibt die Betriebserlaubnis eben nicht her.

migebuff  06.03.2021, 07:25
@schleudermaxe

Richtig, er hat eine Klebeplakette bekommen, somit ist das Fahrzeug grundsätzlich versichert. Das Frisieren ist eine Gefahrerhöhung, weil er ein Moped draus gemacht hat. Bei Gefahrerhöhung ist die Versicherung nur im Innenverhältnis leistungsfrei, §5 Abs 3 KfzPflVV.

schleudermaxe  06.03.2021, 07:53
@migebuff

Bedeutet, ich kann an mein Auto ein Mopedschild tackern und wäre versichert?

migebuff  06.03.2021, 08:15
@schleudermaxe

In dem Fall würdest du dir die Leistung durch vorsätzlich falsche Angaben ("Ich fahre ein Kleinkraftrad") erschleichen und damit einen Vermögensnachteil eines Dritten (Versicherung) bewirken, heißt Anzeige wegen Betrugs zum Nachteil der Versicherung. Die Gefahrerhöhung (Wagnis: PKW statt KKR) führt dazu, dass die Versicherung im Schadensfall bis 5000€ Regress fordern kann. Der eigentliche Beitrag wird nachgefordert, zzgl Vertragsstrafe. Du zahlst am Ende mehr, als du für die PKW-Versicherung gezahlt hättest, die Versicherung spart 5000€, Kasko fällt komplett weg, für die Versicherung also ein gutes Geschäft. Der Opferschutz ist gesetzlich sichergestellt, §117 VVG, selbst wenn die Versicherung dir gegenüber komplett leistungsfrei wäre.

schleudermaxe  06.03.2021, 10:38
@migebuff

Siehste, und deshalb gibt es ja auch den Staatsanwalt, der hier in den Fällen aus der Frage für "Ruhe" sorgen lässt.

migebuff  06.03.2021, 11:42
@schleudermaxe

Ja, aber nicht über §6 PflVG bzw Fahren "ohne Versicherung", wie gerne behauptet wird.