Darf ich ein e Scooter modifizieren das er nur 6 km/h fährt?

4 Antworten

Klar, kannst du machen.!

Du mußt nur eine Auflagen beachten. Zu einem , muß das eingetragen werden - das bei einer Kontrolle auch der Polizist sieht das dieser Scooter auch nur 6km/ h fahren darf und auch nur fahren kann und desshalb ohne Zulassung fährt.

Denn auch Polizisten kennen sich aus,
2 straßen weiter einen Angehalten der schneller fuhr - und der ist gleich mit deinem  - - da Stimmt was nicht.

Zudem , wenn du den nur so Manipulierst, das er ohne Probleme auch wieder Schneller unterwegs sein kann, dann bewegt man sich im Rahmen einer Straftat ... Also 1x 6km/h  = immer 6km/h

theretisch ja, praktisch musst DU aber den nachweis erbringen, dass das ding nicht schneller läuft als 6 kmh. das könnte man z.B. beim Tüv ggf. amtlich feststellen lassen....

aaaaaaaaaaaaaaber!

davon dass das gerät 6 kmh läuft darf es immeroch nicht auf die straße! dafür brauchts auf jeden fall vorder und rücklicht, eventuell ein bremslicht und Blinker so wie einen sitz...

lg, Anna

Jedes Fahrzeug hat eine allgemeine Betriebserlaubnis (Straßenzulassung).

Jede Veränderung,führt dazu,dass die betriebserlaubnis erlischt und damit hat man dann auch keinen versicherungsschutz mehr und man kriegt auch noch Ärger mit der Polizei.

Ohne gültige Betriebserlaubnis,wird die karre sofort stillgelegt.

Jede Veränderung muss vom TÜV abgenommen werden und das muss in die Papiere eingetragen werden.

Wenn der TÜV das abgenommen hat und es ist in die papiere eingetragen,dann ist alles in Ordnung.

HINWEIS: Das ganze bringt aber nichts,weil 6 km/h viel zu langsam ist.Mit einen Fahrrad ohne Motor schafft man schon 15 km/h (gemütliches fahren).Außerdem ist ein E-Roller grundsätzlich völlig unwirtschaftlich,weil die Dinger viel zu teuer sind.

Eine Ingenieurstunde (Beratung) kostet 120 Euro !!! Und Basteleien nehmen die grundsätzlich nicht ab !!

Einzige Möglichkeit wäre,wenn von Hersteller einen Bausatz zur Verfügung gestellt wird,der auch vom TÜV anerkannt wird.

Das wäre wahrscheinlich trotzdem eine Modifikation, die die BE außer Kraft setzt.

So wie ein Fahrzeug ausgeliefert wird ist es für den Betrieb im deutschen Straßenverkehr mit einer bauartbedingten Betriebserlaubnis ausgestattet. Jede Modifikation ohne Fahrzeugspezifische Abnahme und Eintragung legt das Fahrzeug sozusagen still.

Falls du dir erhofft hast, dann mit einem Scooter ohne Führerschein und Zulassung fahren zu dürfen, so wäre meine Einschätzung ein NEIN.

VG!

xPaiiNz  08.05.2017, 18:11

wenn er das vom TÜV abnehmen lässt, kann er es doch dann einfach so fahren oder nicht?

Sebbi77  08.05.2017, 18:18

klar, dann hätte er ja wieder eine Betriebserlaubnis. Nur wird das bei nicht industriell und seriengefertigten Modifikationen ohne Änderungsdokumente wohl so teuer, dass es sich nie und nimmer lohnt das zu tun.

joeysfalsa  08.05.2017, 18:28
@Sebbi77

Ja, das stimmt auch ... aber wie gesagt, kann man tun :)

Muß man natürlich nicht.