e-mail formulieren bei neuem Arbeitgeber

5 Antworten

Also da es ja eine Offizielle Mail ist, die nicht an den z.B. Saufkompanen von nebenan geht, würde ich an deiner Stelle Schreiben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit übersende ich Ihnen die geforderten Daten bezüglich meiner Versicherung. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.

Guten Tag Herr....

fände ich als Anrede angebracht nich zu persönlich aber auch nich zu förmlich....den rest finde ich inordnung.

Generell bleibst du als zukünftiger AN immer förmlicher deinem Chef ggnüber als er ggnüber dir,dabei solltest du allerdings weder distanziert noch abweisend rüber kommen.

Wenn die Aufforderung an Dich mit einem Hallo eingeleitet wurde ist dies der angemessene Ton in der Firma, Du Hallost also zurück.

Du bist Mitarbeiter, da wird anders formuliert:

Hallo Herr/Frau Anfrager, (wenn allgemein gedutzt wird Vorname)

hier noch die/meine nötigen (Personal)Daten (genaue Bezeichnung).

Auch wenn er dir "Hallo" schreibt, ist er immernoch dein Arbeitgeber und du solltest weiterhin schreiben:

Sehr geehrter Herr xxx,

wie gewünscht sende ich Ihnen hiermit...

Mit freundlichen Grüßen

xxx

 

Das mit den weiteren Informationen würde ich weglassen, da der Herr sich mit Sicherheit danach erkundigen wird, falls noch welche benötigt werden. Wenn der Herr dir allerdings schreibt, dass du nicht so förmlich mit ihm schreiben musst, reicht ebenfalls ein "Hallo", das "Herr xxx" solltest du allerdings beibehalten. Ebenfalls solange, bis er dir ein "Du" anbietet.

 

vlg. :)

cg1967  09.05.2011, 02:45

Ich rede immer spiegelbildlich an: Wer mich sehr ehrt wird von mir sehr geehrt, wer mich liebt wird von mir geliebt, wer mich hallot wird von mir hallot.. Dies ist in Mailkommunikation immer korrekt.

Was ich hasse sind mfg, jeder hat die Zeit, diese auszuschreiben.

crazykitty1990  09.05.2011, 11:15
@cg1967

Naja das kann richtig ankommen, muss aber nicht. Und grade, wenn es der neue Arbeitgeber ist, würde ich lieber nicht eingehen auf die Nase zu fallen... ein mfg, sollte dort auf gar keinen Fall vorkommen, da hast du Recht. In solchen Sachen immer ausschreiben - grundsätzlich. So hatte ich es oben ja geschrieben. ;)

 wie gewünscht erhalten Sie.

 und sehr geehrter