Gibt es die Formulierung "in den Schaden eintreten"?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um auf Ihre eigentliche Frage zurückzukommen: Die Formulierung „Treten Sie für den Schaden ein?“ wäre völlig in Ordnung.

Ob Sie allerdings eine zufriedenstellende Antwort vom Versicherer der Schadenverursacherin bekommen, ist nicht sicher. Bei einer Haftpflichtversicherung ist nämlich nicht nur ein materieller Schaden versichert, sondern der/die Versicherte wird auch vor unrechtmäßigen Forderungen geschützt.

Bis feststeht, dass ein Schaden anerkannt wird, dauert es also. Möglicherweise können Sie schneller (Telefon?) erfahren, ob überhaupt ein gültiger Versicherungsvertrag besteht. Dass die offizielle Schadensmeldung von der Versicherten kommen muss, wissen Sie natürlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Verofant 
Fragesteller
 31.05.2020, 13:09

Besten Dank für die gute und hilfreiche Antwort!

Deine Denkweise ist hier zu kompliziert.

Es können doch zwei Fälle eintreten:

  1. Die Versicherung wird nach Prüfung bezahlen oder
  2. Die Versicherung wird nach Prüfung nicht bezahlen und Du hast den Job Dein Geld direkt von dem Verursacher zu bekommen.

Im ersten Fall - alles fein. Im zweiten Fall - aufwändig. Also wäre Deine Anfrage nur dafür geeignet festzustellen ob die Versicherung sich bereits für Fall 2 entschieden hat. Und was bringt Dir diese Information? Keine Ahnung.

Du machst eine Schadensmeldung. Die Versicherung wird im Normalfall die Schadensprüfung (also Höhe, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht, ob der Verursacher versichert war, ob es sich um Absicht oder nicht handelte usw) anstoßen. Und dann bekommst Du halt sobald das erledigt ist eine Antwort. Unabhängig davon kannst Du den Verursacher quälen. Denn ob seine Versicherung bezahlt ist für Dich ohne Belang. Er / Sie ist für den Schaden verantwortlich und muss ggfls. aus eigener Tasche bezahlen.

Verofant 
Fragesteller
 30.05.2020, 18:45

Danke für deine gute Antwort!

Mir wurde ein Haftpflichtschaden zugefügt. Darüber, dass der Schaden eingetreten ist und dass der Schadensverursacher dafür verantwortlich ist, besteht kein Zweifel. Fraglich ist allerdings, ob der Schadensverursacher überhaupt versichert ist und ob er, wenn er versichert ist, den Schaden rechtzeitig gemeldet hat.

Die genaue und endgültige Schadenshöhe wird erst in ein paar Wochen feststehen. Ich möchte nun von der Versicherung wissen, ob sie, wenn der Schaden beziffert werden kann, diesen übernehmen wird. Ob sie also "in diesen eintritt", wenn man das so sagen kann.

Wenn sich die Versicherung für Fall 2 entschieden hätte, würde meine weitere Vorgehensweise anders aussehen als wenn Fall 1 einträte. Das heißt, ich würde einer Versicherung gegenüber anders agieren als dem Schadensverursacher selbst gegenüber. Daher wäre es für mich von Bedeutung, ob die Versicherung den Schaden übernehmen wird.

Warum sollten sie denn noch treten müssen, wenn Geld kommen soll.

Hat Dein Berater/Makler wirklich keine anderen Ideen?

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wieso willst du erst eine Anfrage senden und nicht gleich die Schadenmeldung!?

Besser formuliert wäre anstatt "ob Sie in den Schaden eintreten": ob sie die Deckung des Schadens übernehmen! Aber ich finde diese Vorgehensweise dumm - da denkt sich der Versicherer wohl, da will uns jemand einen Schaden unterjubeln bzw. sogar Versich.betrug begehen...😥

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Verofant 
Fragesteller
 29.05.2020, 20:27

Es besteht der Verdacht, dass die Versicherungsnehmerin gar keinen Versicherungsschutz genießt. Sei es, dass sie falsche Angaben zu ihren persönlichen Umständen gemacht hat, die Schadensmeldung zu spät eingereicht hat oder die Versicherungsprämie nicht rechtzeitig gezahlt hat.

Daher frage ich die Versicherung, ob sie zahlen werden oder ob ich mich mit meiner Forderung direkt an die Schadensverursacherin wenden muss. Es geht um einen Haftpflichtschaden. Die endgültige Höhe des Schadens lässt sich erst in ca. 1 Monat genau beziffern.

siola55  29.05.2020, 21:36
@Verofant

Also einfacher geht's wohl nicht: den Schaden melden; der Versicherer prüft den Haftpflicht-Schadenfall: ist dieser Schaden berechtigt, dann wird gezahlt😂!

Ist dieser Schaden nicht versichert, dann wird einfach der Schaden abgelehnt😥!

Verofant 
Fragesteller
 29.05.2020, 22:13
@siola55

Die Schadensverursacherin muss mir den Schaden auf jeden Fall ersetzen. Egal, ob sie das Geld von der Versicherung bekommt oder aus eigener Tasche bezahlt. Ich möchte aber zeitnah von der Versicherung wissen, ob ich mich, wenn die Schadenshöhe in einem Monat feststeht, mich mit meiner Forderung an die Versicherung oder direkt an die Schadensverursacherin wenden soll. Also quasi, ob die Versicherung in den Schaden eintreten wird... :-))

siola55  29.05.2020, 23:27
@Verofant

Du gibst ihr ganz einfach die Rechnung und die Schadenverursacherin kann dann entscheiden, ob sie den Schaden dem Versicherer meldet oder ob sie den Rechnungsbetrag dir direkt bezahlt.

....ob sie den Schaden regulieren.