E-Bike Leasing durch Gehaltsumwandlung.Evtl. Nachversteuerung der Restwertdifferenz?

1 Antwort

Wir bieten seit einiger Zeit das Fahrradleasing im Unternehmen an und arbeiten mit JobRad zusammen. Wir haben das ganze vom Steuerberater prüfen lassen und da ist alles in Ordnung. Der Restwert liegt bei JobRad bei 10%. Generell hast du aber recht. Wenn der Restwert zu gering ist, wird die Differenz als zum tatsächlichen Wert als geldwerter Vorteil vom Finanzamt gewertet.

@ Gullup: Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Gehaltsumwandlung. Das Steuer und SV-Brutto wird um die Leasingrate reduziert und du musst weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlen.