Dusche undicht. Mietminderung möglich trotz Badewanne?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Über den Streit wegen der undichten Fugen, den ich mir gut vorstellen kann, will ich mich gar nicht weiter auslassen.

Natürlich ist die Wohnung nicht mehr in vollem Umfang nutzbar und dafür könntet Ihr theoretisch auch eine Mietminderung bekommen. Duschen in der Badewanne ist in vielen Wohnungen die einzige und auch vollkommen akzeptierte Möglichkeit. Der Satz, den Ihr beanspruchen könnt, dürfte allerdings eher gering ausfallen.

Euer Auszug ist für den Vermieter absehbar. Er wird vielleicht einmal die nicht bezahlte Miete nachfordern und dann einfach abwarten und sich den geminderten Betrag von der Kaution einbehalten.

Dann könnt Ihr auch noch darum kämpfen, diesen Teil der Kaution wieder zu bekommen. Kostet nur Nerven und bringt nicht wirklich was ein.

Ein übel gelaunter Vermieter kommt zudem auch noch auf die Idee, Euch für den Nässeschaden und dessen Folgen verantwortlich zu machen, weil Ihr nicht rechtzeitig mitgeteilt habt, dass die Wartungsfugen nicht mehr dicht sind. Dazu wäret Ihr nämlich verpflichtet gewesen.

Also lieber Füße still halten, wäre meine Empfehlung.

Silke1204 
Fragesteller
 07.04.2021, 17:07

Ein Übel gelaunter Vermieter kann ja ruhig auf die Idee kommen. Allerdings haben wir den Schaden umgehend gemeldet als wir ihn sahen,

Mieter sind NICHT Verpflichtet dazu irgendwelche Wartungsfugen als dicht oder undicht zu deklarieren. Das kann doch kein Ottonormal verbraucher :D Aktuell sind die undicht und wir sehen das nichtmal jetzt.

https://www.wn.de/Freizeit/Ratgeber/Wohnen/Mietrechts-Tipp/3064362-Gerichtsurteil-Silikonfugen-im-Bad-nicht-immer-unter-Kleinreparaturklausel#:~:text=Da%20Silikonfugen%20zudem%20eine%20begrenzte,dürften%20diese%20nicht%20abgewälzt%20werden.

Die Trocknungsfirma meinte das auch zu mir. Also das die Vermieter das prüfen müssen jährlich.

bwhoch2  07.04.2021, 17:47
@Silke1204

Ja, wenn das so ist...

Was die Verpflichtung der Mieter anbelangt, magst Du recht haben. Auch das Urteil ist durchaus so i. O., aber es ist nur ein Amtsgerichtsurteil, das von Fall zu Fall bei anderen Gerichten auch anders ausfallen könnte.

Ich bin auch der Meinung, dass Vermieter einmal jährlich einen Kontrollgang machen sollten, bei dem z. B. auch nach Schimmelflecken in Wohnungen geschaut werden kann, nach Schäden, die bisher nicht gemeldet wurden und eben auch nach den Wartungsfugen.

Das entbindet aber Mieter nicht von der Verpflichtung, die immer besteht, offensichtliche Schäden dem Vermieter so schnell wie möglich zu melden. Ein erfahrener Vermieter oder eine von ihm beauftragte Fachperson kann das vielleicht besser sehen, wann eine Fuge fällig wird.

Dennoch kann es sein, dass Mieter, so wie ihr, erkennen, dass da was nicht mehr in Ordnung ist und sind dann verpflichtet, dem Vermieter die Beschädigung umgehend zu melden. Das erkennt man z. B. beim Putzen oder trocken wischen der Dusche.

Wer nie davon gehört hat, dass was undicht werden kann und welche Folgen das haben kann, wird sich vielleicht nicht sonderlich dran stören. Deshalb machen wir unsere Mieter beim Einzug immer darauf aufmerksam, dass sie bitte auf die Fugen achten sollen und sofort Bescheid geben, wenn was nicht mehr so ok ist.

Übrigens: Der Verpflichtung des Vermieters, die Fugen jährlich zu prüfen, steht oft der Unwillen der Mieter gegenüber, die nicht wollen, dass man jährlich die Wohnung kontrolliert und dann z. B. auch Räume, wie Bad oder Schlafzimmer inspiziert, die häufig als die intimsten Räume angesehen werden (zu Recht!).

Deshalb fragen wir schon vor einem Besuch, ob es irgendwas gibt, ob wir mal im Bad nach den Fugen sehen dürfen etc. Aber wenn Mieter das nicht wollen, dann drängen wir uns nicht rein, wenn ansonsten alles i. O. ist.

bwhoch2  27.04.2021, 18:18
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung ist durch den Ausfall der Dusche gemindert. Dementsprechend ist auch die Miete automatisch gemindert. Da auch eine Wanne davon unabhängig genutzt werden kann, sehe ich eine Minderung um 5% der Bruttomiete als gerechtfertigt und das hier rückwirkend ab Kenntnis des Vermieters vom Mangel.

Silke1204 
Fragesteller
 08.04.2021, 11:09

Danke für die Antwort! Ich hätte (als Laie) wahrsch auf 10-15% getippt und selbst das wäre mir den Ärger nicht wert gewesen. Aber interessant dass man sowas auch Rückwirkend machen kann.
Offiziell sind wir zwar ab anfang Juli raus, aber unsere neuen Mieter lassen uns zum Glück noch eher rein von daher würde sich das bei so einem kleinen Betrag kaum lohnen.

Wenn ich dort wohnen würde, würde ich es bis Juli noch so aushalten und dann einfach froh sein dort weg zu sein. Es erspart euch einfach Ärger.

Da der Vermieter ja weiß das ihr auszieht, wird er nichts groß machen. Er wird die Renovierung verzögern...vielleicht Corona als Ausrede nehmen....und wer möchte in dieser Zeit schon Handwerker in der Wohnung. Wenn einer von euch im Home Office bzw Homeschooling ist und vielleicht Konferenzen hat müsste die Handwerker dann leise sein.

Mir wäre der Stress es nicht wert und mit einer Minderung werdet ihr wegen der Badewanne nicht durchkommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Silke1204 
Fragesteller
 07.04.2021, 16:04

Danke für die ehrliche Antwort.
Das ist auch ungefähr meine Meinung zu dem Thema. Den STress anzufangen für die vll 150€ ist es mir nicht wert.

Interessiert hat es mich trotzdem mal :)

SaSchw  07.04.2021, 16:07
@Silke1204

Finde Ehrlichkeit wichtig und bin auch einfach so....wenn es bei euch nicht um jeden Cent geht, tut euch den Stress nicht an. Viel Erfolg in der neuen Wohnung