Was kann dem Eigentümer einer Eigentumswohnung schlimmstenfalls passieren, wenn er den Einbau von Funk-Rauchmeldern verweigert?

7 Antworten

Ich denke solange der Einbau von normalen gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern stattfindet - gar nichts. 

Die Rauchmelder befinden sich in seinem Sondereigentum, da hat kein anderer Eigentümer was zu suchen. Anders sieht es im Hausflur aus (Allgemeineigentum), da wird sich das wohl nicht verhindern lassen .

Wer will beweisen, dass es keine Funk - Rauchmelder sind .Er verweigert die Zahlung für die Funk-Rauch-Melder da er selbst andere - eigene montiert hat. 

Normale Rauchwarnmelder sind natürlich gesetzlich vorgeschrieben. 

Dann kann er nur noch hoffen, dass seine Wohnung nicht abfackelt, denn seine Versicherung wird ihm auch etwas verweigern: Nämlich die Regulierung des Schadens.

Über die Höhe des Schadens brauchen wir wohl nicht diskutieren, denn was ein kompletter neuer Hausstand kostet kann man sich an allen zehn Fingern ausrechnen.

Außerdem kommt er für die Schäden auf, die das Feuer im Haus anrichtet, weil die Feuerwehr nicht rechtzeitig informiert werden konnte.

Eine heiße Kiste, oder?

Huflattich  01.07.2016, 17:25

Es geht hier wohl um die Variante eines Rauch-warn-Melders der ist um ein vielfaches teurer ist, da die Funk-rauch-warn-Melder untereinander verbunden sind und auslösen, wenn nur einer davon Alarm gibt .

Dann wird der Laden eben per GV geöffnet und wenn er dann gemeinschaftliches Eigentum zerstört, wegnimmt, kommt es zur Anzeige und der Richter bügelt dann, so jedenfalls meine Erlebnisse. Auch ich kenne solche aberwitzigen Eigentümer.

Huflattich  01.07.2016, 17:12

Nun ich denke, da wird die Realität eine andere sein. Bis da die Wohnung geöffnet wird, vergehen Jahrhunderte ..  

schleudermaxe  01.07.2016, 17:23
@Huflattich

... unsere Juristen schaffen dies in 14 Tagen. Bist Du Dir sicher?

Huflattich  01.07.2016, 17:29
@schleudermaxe

Ich kenne es anders .

Gesetzes Mühlen mahlen gaanz laaaangsam (o.k. dafür vielleicht trefflich fein ;o)

Jedoch wenn er  normale Rauchmelder installiert hat kann ihm mMn niemand was am Zeug flicken.Warum dann auch ?

schleudermaxe  01.07.2016, 17:34
@Huflattich

Hier geht es um:

Er ist nur nicht bereit, Geräte in seiner Wohnung installieren zu lassen,

die über verschiedene Sensoren verfügen

die Daten aus seiner Wohnung funken

die regelmäßig Funkwellen und Ultraschallwellen aussenden

auf die wildfremde Menschen von außen Zugriff haben

Da es solche Geräte derzeit nicht gibt und auch nicht vorgesehen sind, wird er kläglich scheitern, fürchte ich.

Zudem möge er bitte erklären, wie die anderen Bewohner gewarnt werden, wenn seine Geräte Alarm melden, die Funkverbindung an alle anderen aber fehlt.

Huflattich  01.07.2016, 17:42
@schleudermaxe

Dafür werden doch die Fluchtwege mit Rauch-warn-meldern ausgestattet. Außerdem machen die soviel Lärm, da wird man zwangsläufig gewarnt .

Ich finde diese "rundum sorglos Mentalität" eh zum ko......

Es ist mMn ohnehin alles Geldschneiderei ..

schleudermaxe  01.07.2016, 17:45
@Huflattich

... und die springen nicht an, weil erst die Wohnung ausbrennt incl. Wohnungseingangstür und damit alle melden, geht dies eben nur über Funk. Alles doch ganz einfach.

Huflattich  01.07.2016, 20:29
@schleudermaxe

Für die Hersteller von den Meldern - sicherlich .

Schlimmstenfalls das es brennt.

Rauchmelder in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Die grundsätzliche Frage lautet hier ob Rauchmelder zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen. Nach Urteilen der Rechtssprechung (OLG Frankfurt ZMR2009, 864; AG Ahrensburg ZMR, 78; AG Rendsburg, ZMR 2009; 239;….) zählen Rauchwarnmelder zum zwingend zum Gemeinschaftseigentum, da sie dem Schutze des gesamten Hauses dienen.

Jedoch wird auch eine gegenteilige Meinung vertreten, nach der Rauchmelder zum Sondereigentum zähen. Diese Meinung wurde vom OLG Hamburg Wandsbek (ZMR 2010, 809) bestätigt.

Haftungsrisiko

Letztlich wird diese Frage irgendwann vor dem BGH entschieden werden
müssen . Für den Verwalten wäre es bis zur Klärung sicher der einfachste
Weg die Beschaffung, Montage und Wartung zentral von der WEG erfüllt
wird. Würde jedoch jeder einzelne Eigentümer für sich die Anschaffung
und Wartung vornehmen, könnte im Falle der Entscheidung des BGH das
Rauchwarnmelder Gemeinschaftseigentum sind, eine Schaden an einem
Besucher dazu führen, dass WEG und Verwalter voll haften.

http://rauchmelderpflicht.net/rechtliche-informationen-ueber-die-rauchmelderpflicht/

Du bist also eindeutig zu Voreilig mit deiner Annahme.

schleudermaxe  01.07.2016, 17:41

Das verstehe ich nun nicht. Was soll der BGH? Er hat doch, sogar mehrfach. Auszug:

Der Einbau der Rauchwarnmelder ist mit keinem unzulässigen Eingriff in das Sondereigentum verbunden.

Befestigt werden sie an den zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden Zimmerdecken.

Dass Zutritt zur Wohnung gewährt werden muss und dass durch den Einbau Sondereigentum (z .B. eine Tapete) berührt sein kann, hat der Wohnungseigentümer hinzunehmen;

ein hierdurch entstehender Schaden ist ihm nach § 14 Nr. 4 WEG zu ersetzen.

Die Beschlusskompetenz umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder.

 
(BGH, Urteil v. 8.2.2013, V ZR 238/11)


herja  01.07.2016, 21:52
@schleudermaxe

Du verstehst das nicht?

Die grundsätzliche Frage lautet hier ob Rauchmelder zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen.

Was verstehst du daran nicht?

Außerdem hat sich die Sachlage geändert:

Nachtrag: Ich vergaß zu schreiben, dass der Wohnungseigentümer (der, wie gesagt, die Wohnung auch bewohnt) bereit ist, "normale" Rauchmelder installieren zu lassen.

Damit hat sich das sowieso erledigt.