Durch krankheit nicht zurechnungsfähig Vertrag abgeschlossen Kündigen?

5 Antworten

Entweder bist du unter Betreuung mit Willenserklärungen unter Vorbehalt; oder du brauchst ein psychiatrischen Gutachten,  wo dir im Nachhinein bescheinigt wird, das du zu dem betreffenden Zeitpunkt an einer Störung deiner Geistestätigkeit gelitten hast, so dass die abgegebene Willenserklärung von Anfang an nichtig ist.

Nur sagen, dass man an Dissoziation leidet, reicht nicht.

Hallo (ihr) Kkekse :)

Bitte überleg(t) dies mit der "Unzurechnungsfähigkeit" sehr gut, ob das tatsächlich der "wahre Grund" sein soll. Oder ob es ein versehen war. Denn irgendwo ist wohl der Grund im Kopf abgespeichert (Gewinnspiel).

Und vor allem bei kostenlosen Gewinnspielen sind meist versteckte Button dabei, wo am Ende etwas abgeschlossen wird, obwohl man sich dessen nicht bewusst ist. Davon gibt es jede Menge Fälle im Internet. Und die Verbraucherzentrale hat auch gewiss Erfahrungen damit.

Bitte versuche Dich als handlungsfähig zu sehen. Denn sonst wird dich die Dissoziation immer mehr gefangen nehmen.... handlungsunfähiger machen. 

Alles Gute auf Deinem Lebensweg

Und das die Rechnungen vernichtet werden dürfen !

mepeisen  04.05.2017, 13:33

sind meist versteckte Button dabei

Und damit schlichtweg illegal. Stichwörter sind hier: Preisauszeichnungspflicht und Buttongesetz.

Und ja, von Anfang an bestreiten, dass man einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Textvorschlag: "Werte ABC. Ich bestreite, jemals einen entsprechenden Button mit der Aufschrift 'kostenpflichtig bestellen' gedrückt zu haben. Es gibt hier keinen Vertrag. Nach meinen Informationen betreiben Sie hier eine illegale Abofalle. Ich stelle in Aussicht, sie wegen Betruges anzuzeigen, wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen."

da sollte es doch dann eine gesetzliceh betreuung geben. dann kommt man da auch raus

kkekse 
Fragesteller
 03.05.2017, 19:55

die gibt es aber leider zurzeit nicht aber bald bestedt wieder eine aber jetzt und zu dieser zeit Nein

martinzuhause  03.05.2017, 19:57
@kkekse

dann ist es schwer nachzuweisen das du nicht in der lage warst die tragweite des vertrages zu erkennen. am besten erst mal unterlagen von dem anbieter schriftlich anfordern und dem vertragsabschluss erst mal widersprechen, aber nicht kündigen

LouPing  03.05.2017, 20:36
@kkekse

Hey kkekse

Du bist offiziell volljährig und voll (also uneingeschränkt) geschäftsfähig? 

Dann wird das Unternehmen zu Recht auf sein Geld bestehen.

Um als eingeschränkt-oder als nicht geschäftsfähig zu gelten ist ein Gutachter und ein richterlicher Beschluss nötig. Ein recht komplizierter Vorgang-aber so soll missbräuchlicher Einsatz (z.B für Betrug bei Vertragsabschlüssen) vermieden werden. 

kkekse 
Fragesteller
 03.05.2017, 19:59

warum nicht kündigen ?

martinzuhause  03.05.2017, 20:00
@kkekse

mit einer kündigung wird der abschluss des vertrages anerkannt und die rechnung bis zur kündigung wird anerkannt. das können ein - bis zwei jahre sein

kkekse 
Fragesteller
 03.05.2017, 20:02

ok also nur wiedersprechen aber nicht kündigen Meinst du das die Verbraucher Zentrale helfen kann ?

martinzuhause  03.05.2017, 20:03
@kkekse

die zentrale kann auf jeden fall nicht schaden. die können evtl. einschätzen ob der vertrag überhaupt wirksam ist

kkekse 
Fragesteller
 03.05.2017, 20:07

danke dir du hast mir heute die Hilfreichste Antwort gegeben Danke

Du solltest erstmal mit 1&1 darüber reden. Wenn sie dir dann nicht helfen wollen, dann vllt ein Anwalt. Wie genau sowas gesetzlich geregelt wird weiss ich leider nicht

kkekse 
Fragesteller
 03.05.2017, 19:59

das habe ich zuerst gemacht aber die konnten mir so jetzt auch nicht helfen aber kann nicht auch die Verbraucher zentrale da Helfen ? weißt du das ?

ppplayer1516  03.05.2017, 20:05

Leider nein

So wie Du Dich beschreibst,dürftest Du gar nicht am Computer sitzen.Wenn Du wieder einmal nicht anwesend bist,machst Du den nächsten falschen Klick.