Dürfte man theoretisch, wenn man mit 18 seinen Führerschein hat, einen Bugatti oder andere Sportwagen fahren?

6 Antworten

Dürfte man. Gefährlich? Kommt darauf an wie man damit umgeht.

fuso8 
Fragesteller
 15.11.2015, 20:57

Ich meine mit "gefährlich", dass unerfahrene Fahrer vllt. ein solches Auto noch nicht so gut kontrollieren können.

Nordseefan  15.11.2015, 21:04
@fuso8

Du meinst wegen der vielen PS? ja da hast du schon recht, so was muss geübt werden. Allerdings sind auch 50jährige nicht unbedingt in der Lage dazu.

Das hat mit theoretisch erlaubt nix zu tun. Es ist eindeutig erlaubt. Es gibt im Gegensatz zu den Motoradführerscheinen (leider?) keine Begrenzung für hohe Hubraum- und Leistungsklassen. Du darfst mit 18 jedes beliebige straßenzugelassene Auto fahren. Ganz egal ob es 20 PS, 100 PS oder 1000 PS hat.

Ich gebe dir recht, dass es gefährlich ist, und man es besser nicht tun sollte. Aber das sieht unser Gesetzgeber eben anders.

Nicht nur theoretisch. Wenn Du Klasse B hast, darfst Du auch praktisch jedes Kraftfahrzeug bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse fahren (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A).

fuso8 
Fragesteller
 15.11.2015, 20:57

Alles klar. Danke.

Ja man dürfte. Gefährlich ist es, da hast du recht...

-psp

fuso8 
Fragesteller
 15.11.2015, 20:53

Ok danke

Mit 18 bist du volljährig, wahlberechtigt, strafmündig und solltest wissen, was du tust. Und dank Fahrschule eigentlich auch, wie man sich verantwortungsvoll im Auto und im Straßenverkehr verhält - egal ob das jetzt ein alter VW Käfer oder eine 300PS Kanonenkugel von Sportwagen ist.


fuso8 
Fragesteller
 15.11.2015, 20:58

Vielen Dank. War mir unsicher.

Knochi1972  15.11.2015, 20:59

Mit 18 bist du volljährig, wahlberechtigt, strafmündig und solltest wissen, was du tust.

Nur zur Richtigstellung, gehört eigentlich nicht hierher: Vollkommen strafmündig ist man erst mit 21.

Antitroll1234  15.11.2015, 21:02
@Knochi1972

Nur zur Richtigstellung, gehört eigentlich nicht hierher: Vollkommen strafmündig ist man erst mit 21.

Nein voll strafmündig ist man ab 18.

Zwischen 18 und 21 kann das Jugendstrafrecht angewandt werden, dazu müssen aber Voraussetzungen vorliegen.