Mofa ohne Führerschein, und mit Motor AUS fahren?

9 Antworten

Fahren ohne Führerschein ist es sowieso nicht. (Fahren ohne Fahrerlaubnis auch nicht).

Auch nicht bei laufendem Motor.

Denn bei Mofa handelt es sich um ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug, für das lediglich eine Prüfbescheinigung benötigt wird.

Somit kann man bei einem Verstoß dagegen auch nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden. 

Fahren ohne gültige Prüfbescheinigung kostet nur ein Verwarngeld...ich meine 20€

Ach echt? Haste schön nachgeplappert, was ich schon einen Tag vorher hier geschrieben habe. 

Auch wenn ein Mofa ohne Motorkraft nur durch Treten fortbewegt wird, liegt trotzdem das Führen eines Kraftfahrzeugs vor.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Mofa01.php

Zum Führen eines Mofas benötigst du eine Prüfbescheinigung. Hast du eine solche nicht, handelt es sich um eine Owi.

Kommt mir irgendwie bekannt vor. Warum nur? Ach ja, weil ich vor einen tag hier schon geschrieben habe. Warum plappert ihr alles nach?

@KnickKnack76

Kannst du überhebliche Person dir eigentlich vorstellen, dass es mehrere Personen geben kann, die den selben Wissensstand haben und du nicht der einzigste bist? Also, brems dich ein.

LG Bernd

@KnickKnack76

Kommt mir irgendwie bekannt vor. Warum nur? Ach ja, weil ich vor einen tag hier schon geschrieben habe. Warum plappert ihr alles nach?

Hallo, lieber Troll. Ich sehe hier nur eine allgemeine Aussage zur Fahrerlaubnispflicht, die noch nichtmal etwas mit der eigentlichen Frage zu tun hat, ob beim reinen Fahrradbetrieb eines Mofas das Führen eines Kraftfahrzeugs vorliegt:

Für Mofa gibt's keinen Führerschein, das ist eine Prüfbescheinigung. Daher kannst du auch nicht wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden. Fahren einer Mofa ohne Prüfbescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit die mit 20€ geahndet wird. Siehe (§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; Nr. 168 BKat)

Ich kann gerade nicht ganz nachvollziehen, wie meine am selben Tag (und evtl vor deiner) geschriebene Antwort ein "Nachplappern" darstellen soll, wo du doch noch nichtmal die Ausgangsfrage richtig beantworten kannst.

Wenn du hier erfolgreich trollen möchtest, solltest du dir beim nächsten Versuch mehr Mühe geben, so wird das jedenfalls nichts.

Für Mofa gibt's keinen Führerschein, das ist eine Prüfbescheinigung. Daher kannst du auch nicht wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden. Fahren einer Mofa ohne Prüfbescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit die mit 20€ geahndet wird. Siehe (§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; Nr. 168 BKat)

Hallo!

  • Also was jetzt? MOFA oder e-Bike (Pedelec), um was geht es eigentlich?

LG Bernd

Es geht um ein Elektro Mofa quasi. Fährt 45 km/h, hat 2000 Watt (ungf. 2,6 PS) und per Knopfdruck kann man es auf 25 km/h "herunterpegeln".

@DasDouble

Also, ich kann das jetzt nur von der österreichischen Seite aus beantworten: 

Da dein eMofa 45 km/h fährt und 2 kW Leistung hat benötigst du dafür den Führerschein AM (Mopedführerschein).

Das bedeutet, selbst bei 25 km/h würde es noch als eMofa eingestuft werden, da es einen 2 kW-Motor besitzt.

Auch das Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Strassen - egal ob mit oder ohne laufenden Motor - ist ohne dem dafür entsprechenden Führerschein nicht erlaubt.

LG Bernd


Wenn du die reine Fahrradfunktion nutzt, ohne dass auch nur die geringste Option auf den Motorbetrieb besteht, darfst du das Mofa "treten" es heißt ja auch offiziell "Fahrrad mit Hilfsmotor"

Warum sind sämtliche Urteile zu dieser Frage deiner Meinung nach falsch?

@migebuff

Hast du mal einen link zu so einem Urteil?