Wie lange dürfen Minderjährige mit dem Erziehungsberechtigten in Discos bleiben?

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Disco

bis 15

nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

:))

ab 16

bis 24 Uhr

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

Das JuSchG dagt dazu in §5 Abs.1:

"§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden."

Daraus kann man ableiten: Mit Eltern solange du wilslt.

Reinlassen muss man dich aber trotzdem nicht.

eine vernünftige disco wird dich gar nicht erst rein lassen. ich war nicht oft in ner disco, kann dem nichts abgewinnen, aber am meisten hat mich gestört das da ein halber kindergarten rum lief...lauter 15 oder 16 jährige...aber den betreibern war es egal. wie gesagt, vernünftige discos lassen dich gar nicht erst rein

persönlich mache ich viel mit meinen eltern, aber in ne disco gehen mit meiner mutter wäre mir nie gekommen...

Der Betreiber einer Disco hat Hausrecht und wird kein Risiko eingehen und dir keine Sondererlaubnis mit Elternteil geben.
Der Betreiber sorgt also dafür, dass unter 18 jährige bis um 00 Uhr, unter 16 jährige bis um 22 Uhr und unter 14 jährige keinen Zutritt bekommen.
Die meisten Betreiber lassen keine unter 16 jährigen rein, und kassieren von über 16 jährige (wenn Eintritt gewährt) den Personalausweis.

Sperzeiten für Minderjährige sind rechtlich geregelt - da hilft auch ein Erziehungsberechtigter nicht!

Es sei denn, es sei eine Sonderveranstaltung und "Minderjährige in Begleitung ihrer Eltern" ausdrücklich ausgeschildert