dürfen eltern einem minderjährigen kind etwas geschenktes wegnehmen?

13 Antworten

Wenn eine Schenkung (laut Gesetz) nur von Vorteil für die Minderjährige ist, dann ist das ein gültiger Vertrag und die Minderjährige ist somit rechtmäßige Eigentümerin aber ich weiß nicht direkt ob die Eltern nicht durch ihr Sorgerecht das nehmen dürfen

Hacker48  13.01.2017, 22:20

Ein Smartphone ist allerdings nicht nur von Vorteil. :)

Die Eltern dürfen die Finanzen der Kinder verwalten, hätte er ihr Geld geschenkt, hätten die Eltern dieses auch einkassieren dürfen. Was sie nicht machen dürfen, wäre das Geld für eigene Belange einsetzen, aber sie dürfen es dem Kind bis zu dessen Volljährigkeit vorenthalten.

leoll  14.01.2017, 00:00
@Hacker48

Es heißt lediglich rechtlich vorteilhaft. Dein Art mit dem Smartphone ist falsch.

Hacker48  14.01.2017, 00:02
@leoll

Spielt keine Rolle, die Eltern dürfen es einkassieren. Punkt. :)

hast Du denn auch den 2 jahresvertrag bezahlt? wenn nein, dann wäre die Schenkung nicht nur von Vorteil (Eigentum) sondern auch mit Folgekosten belastet; somit wäre die Schenkung schwebend unwirksam. Du müsstest die Eltern auffordern, ob sie die Schenkung genehmigen, falls nicht, Handy an dich zurück.

Der gesetzliche Vertreter darf auch bei Schenkungen, egal welcher Art, entscheiden ob das Kind es nutzen darf. Das ist die so genannte pädagogische Freiheit. Ab dem Erreichen des 18ten Lebensjahr darf dein Freund das Handy zurück fordern. Allerdings kannst du von den Eltern verlangen, dass es dir wieder geben. Durch die Wegnahme der Schenkung wurde die Schenkung ebenso schwer beleidigt und missachtet. Das gibt dir das Recht die Schenkung als Nichtig auszusprechen.

Ja, dürfen die, wenn es dem Schutz des Jugendlichen dient.

Das ist doch logisch....

cheerio.

Nun, ich nehme an, das Geschenk war nicht uneigennützig - bei entsprechendem Alter des Kindes müssen die Eltern davon ausgehen, daß das Kind auch jenseits elterlicher Ge- und Verbote jederzeit "unerwünschten" Kontakt herstellen kann und das dürfen sie bei Minderjährigen unter bestimmten Bedingungen unterbinden

Sie dürfen aber auch einkassieren, wenn es um "unangemessene" Geschenke geht ...

Ergo: bei besonderen Geschenken sollte man schon vorab die Eltern miteinbeziehen ;-)