Dürfen meine Eltern mir jegliches Geld streichen?

13 Antworten

Frage die Kollegen, wie die das machen.

Ausziehen, in eine WG einziehen und Eltern auf Unterhalt verklagen.

So setzt Du dann Deine Interessen durch.

Nein, dass dürfen sie NICHT! Während du schulpflichtig bist oder noch in der ersten Ausbildung ( verdienen deine Eltern, während du in der Asbildung bist zu wenig, kannst du BaFög beantragen), müssen deine Eltern dich finanziell unterstützen. Gerade wärend deiner Schulzeit ist das so. Schließlich kriegen deine Eltern u.a dafür auch Kindergeld. Versuch doch noch mal mit deinen Eltern zu reden. Sollte dieses nicht gelingen, kannst du dich an das örtliche Jugendamt wenden. Die Nummer dafür findest du im örtlichen Telefonbuch. Das Jugendamt wird dir auf jeden Fall helfen. Es kann ja nicht angehen, dass du dir von deinem ersparten dein warmes Essen finanzieren musst. Lass dir das nicht gefallen ;) Liebe Grüße Catrin

Was heißt das, sie wollen ihre Ansichten durchsetzen? Hast du was ausgefressen und sie versuchen dich zu bestrafen? Oder ist das eine dieser damit du mal siehst, dass Geld nicht an Bäumen wächst Maßnahmen? Oder was? Oô Genrell gilt, wenn du nur Taschengeld bekommst von ihnen, können sie dir das natürlich jederzeit streichen auf unbestimmte Zeit.Taschengeld ist kein Recht, sondern ein Privileg. Ist das aber eigentlich dein Geld, dass du verdient hast, dürfen sie das nicht. (aber dann hättest du wahrscheinlich eh ein eigenes Konto) Was aber absolut gar nicht geht, ist dich nicht mitzuverpflegen. Dazu sind deine Eltern verpflichtet bis du 25 Jahre alt bist, solange du nicht für dich selbst aufkommen kannst, kein eigenes Einkommen hast, keine eigene Wohnung usw. Und da du noch Schüler bist sind sie sowieso dazu verpflichtet. Das steht sogar im Gesetz.

Deine Aussagen sind - gelinde gesagt - etwas unpräzise ;-)

  1. Deine Eltern sind "unterhaltsverpflichtet", d.h., sie müssen dafür sorgen, daß Du weder hungerst noch frierst oder nackt zur Schule mußt.
  2. Aber Du selber bist ebenfalls verpflichtet, im Rahmen Deiner Möglichkeiten, für den Unterhalt der Familie beizutragen, was "üblicherweise" durch entsprechend tatkräftige Mitarbeit in "Haus und Hof" erfolgt (§1619 BGB)
  3. Bist Du natürlich alt genug, Dir auch einmal selbst ein Brot zu schmieren oder ein Ei in die Pfanne zu hauen, Deine Socken selbst zu waschen ;-)

Ohne genaue Kenntnis der "Umstände" und des Konfliktes ginge aber jeder Rat vielleicht in die falsche Richtung

Sie sind nicht verpflichtet dir Taschengeld zu zahlen, wenn du das meinst. Sie sind verpflichtet, dich zu ernähren und zu kleiden etc., solange du noch in der Ausbildung bist, bis zum 25. Lebensjahr glaub ich. Auf warmes Essen gibt es wohl keinen Rechtsanspruch. Öfter als 2x in der Woche koche ich mir auch nix, zuviel Arbeit damit abends nach der Arbeit, dann esse ich lieber paar Brote.