Dürfen Eltern ihren Kindern den selben Namen geben?
Also jetzt mal rein aus Interesse:
Angenommen, eine Frau würde 5 Mädchen bekommen, dürfte sie alle Kinder zum Beispiel Katinka oder so nennen?
5 Antworten
Im 17. und 18. Jahrhundert war das eine durchaus übliche Praxis, meist wurde der Name erneut vergeben, nachdem der erste Namensträger verstorben war.
Das kenne ich auch selbst von den Geschwistern meiner Oma (Ende des 19. Jahrhunderts) - 14 Kinder wurden groß, wieviele Schwangerschaften und Geburten es genau waren, ist jedoch nicht überliefert - Heinrich gab es wohl mehrmals.
Grundsätzlich gilt, dass die Eltern mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht bei der Wahl des Vornamens für ihr Kind frei sind. Eingeschränkt wird diese Freiheit jedoch durch den Staat in Form des Standesbeamten, wenn das Kindswohl beeinträchtigt wird.
Die Verfahren der formellen Erteilung von Vornamen beim Standesamt basiert auf Regelungen des Personenstandsgesetzes (PStG) und der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) sowie den Dienstanweisungen für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden (DA).
Kein Standesamt in Deutschland würde erlauben, dass (lebende) Geschwister in einer Familie die gleichen Vornamen bekommen. Es gibt jedoch Fälle, in denen Geschwister mehr als einen Vornamen haben und der zweite oder sogar dritte Vorname der Kinder der gleiche ist.
Alles Gute für dich!
Vielen Dank für deinen Stern!
Ja dürften sie.
Ja, macht zwar keinen Sinn aber naja
jein :)
sie dürfen denselben Namen bekommen, wenn es noch andere Vornamen als Zugabe gibt.
also sowas:
Katinka Andrea
Katinka Babette
Katinka Carolin
Katinka Diana
Katinka Evelynn
sowas winkt das Standesamt mühelos durch
Hallo,
Ja das darf man
Mario 1515