Kindergeld wurde gestrichen? was muss ich denn jetzt machen?

6 Antworten

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weil ja meine Erstausbildung dieses Jahr geendet haben müsste

Das allein wäre kein Grund, das KG zu streichen. Für das KG ist nur die Frage wichtig: War man in Ausbildung oder war man nicht.

So lange die Ausbildung läuft (auch wenn man dabei krank ist gibt es kindergeld. Wenn die Ausbildung beendet wird, oder sie abgebrochen wird, endet das Kindergeld. Zu viel gezahltes KG muss zurückgezahlt werden.

KG gibt es auch, wenn man sich Ausbildungsplatzsuchend meldet, man (wenn unter 21) arbeitslos gemeldet ist oder man Bewerbungen für eine Ausbildung nachweiden kann ocder ein nejuer Vertrag unterschrieben ist.

Wenn solche Gründe vorliegen: Fristgerecht(!!!) einen Einspruch an die Kindergeldkasse schreiben und die Begründung für das Kindergeld beweisen.

meine Eltern sagen nur ich soll das klären.

Kindergeld ist eine Zahlung an die Eltern! Es ist somit auch ihre Aufgabe das zu klären.

Ich starte jetzt meine neue Ausbildung

Dann für die Zeit ab der Bewerbungsphase Kindergeld beantragen!

De Einspruch muss fristgerecht erfolgen!!!!! Nicht die Frist verpennen!

Wie wäre es, wenn du einfach den Telefonhörer in die Hand nimmst und mit denen mal redest. Außerdem wirst Du wohl schriftlich beweisen müssen, dass Du gerade eine Ausbildung machst.

By the way: Du hättest denen auch mitteilen müssen, dass Du die erste Ausbildung abgebrochen hast - möglicherweise musst Du das zurückzahlen...

Wieso soll ich das zurückzahlen? In der Zeit zwischen der 1 und 2 Ausbildung war ich 3Monate krankgeschrieben und die ganze Zeit Lehrstellensuchend gemeldet. ausserdem war ich in einer 6 Wöchigen Maßnahme vor dem Beginn meiner 2.Ausbildung

@Miras

Du bekommst das Geld nur, solange die Ausbildung geht, wenn Du die Ausbildung abbrichst, bist Du nicht mehr berechtigt das Geld zu bekommen. Somit hast Du es unrechtmäßig erhalten und Du musst es vielleicht zurückzahlen.

@kemekodx

Es wird aber bis zur Vollendeung des 25. Lebensjahres gezahlt oder nach Abschluss einer Ausbildung?

@Miras

Wer aber z. B. mit 16 die Schule abbricht und danach nichts tut, bekommt pünktlich zum 18 Geburtstag auch nichts mehr - und schon gar nicht bis er 25 ist. Ich hatte zwischen Abi und Studium mal 3 Monate "Leerlauf" und habe das der Kindergeldstelle gemeldet. Diese meinten, dass es genau für diese Situation eine Übergangsfrist gibt. Machst du nach dem Abi ein Jahr nichts, gibt es auch nichts bzw. du musst es zurück zahlen, wenn es denn was gegeben hat.

Mit dem Abbruch der 1. Ausbildung hast du die ja nicht abgeschlossen, also bist du danach auch nicht mehr kindergeldberechtigt und zwar solange, bis die zweite anfängt. Solange du dann wieder in Ausbildung bist, bekommst du wieder was usw......

@Pardise

Ich war aber IMMER Lehrstellensuchend gemeldet, bin ich zu meinen Terminen gegangen und war auch zwischenzeitlich ein paar Wochen in einer Maßnahme, also war ich beschäftigt und nicht untätig?

@Miras

Wenn Du Ausbildungssuchend gemeldet warst, dann kannst Du das sicher auch der Familienkasse gegenüber belegen. Das kannst Du alles auch noch im Nachhinein. Der Anspruch auf Kindergeld besteht auch für Ausbildungssuchende Kinder. Aber das geht natürlich alles nur, wenn Du (oder besser Deine Eltern bzw. ein Elternteil) dort einmal anrufst und mit der zuständigen Sachbearbeitung sprichst. Die können ja nicht hellsehen sondern müssen informiert werden und benötigen die entsprechenden Belege.

Teile alles, was Du hier geschrieben hast, der Kindergeldkasse mit und belege es entsprechend. Genau genommen, gibst Du die Belege Deinen Eltern, da diese die Kindergeldberechtigten sind und hier die Anträge stellen und die Nachweise erbringen müssen. Die erforderlichen Belege musst Du bei Deinen ehemaligen Ausbildungsbetrieben und evtl. bei Deinem Arzt anfordern. Wahrscheinlich gibt es hierfür von der Familienkasse entsprechende Vordrucke, wie das bei den Bürokraten nun mal üblich ist. Die Leute haben offenbar nur die alte ursprüngliche Info vom Start und Ende Deiner 1. Berufsausbildung. Wenn Du bzw. Deine Eltern denen den Abbruch und den Verlauf danach nicht mitgeteilt hast, können sie es auch nicht wissen! Wenn Du kein Geld hast, sind Deine Eltern Dein Ansprechpartner. Da Du noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hast, sind sie Dir gegenüber weiterhin zum Unterhalt verpflichtet. Dein Alter spielt dabei keine Rolle. Da Du zu Hause wohnst, bekommst Du sicher was zu essen, hast ein Zimmer und solltest auch Kleidung bezahlt bekommen. Auch die Fahrkarte und Schulmittel gehören dazu. Ein angemessenes Taschengeld wäre auch sinnvoll. Alldings dürfen Deine Eltern im Gegenzug dann das Kindergeld in den Haushalt einfließen lassen. Es sollte demnach auch im Interesse Deiner Eltern sein, die Kindergeldsache zu regeln.

Habe die Erfahrung gemacht (als Mutter eines Sohnes, der nach der Schule auch längere Zeit gebraucht hat, so um die zwei Jahre), dass es bei Kindergeldkasse (und allen anderen Behörden) am besten ist, die Telefonnummer des Absenders (steht immer oben rechts im Absenderblock) anzurufen und kurz zu fragen was zu tun ist, welche Möglichkeiten es gibt das positiv zu regeln, was ich nachträglich noch tun kann, welche Belege ich nachreichen kann usw. Persönliches Gespräch kann vieles noch retten, auch im Nachhinein. Wichtig: Immer gleich auf das Schreiben den Namen dessen notieren, mit wem genau telefoniert wurde. Ist es jemand unfreundliches - einfach verabschieden, und nochmal anrufen (vielleicht geht die freundliche Kollegin dran, Wenn nicht, am anderen Tag wieder probieren. Oder die jenige ist am anderen Tag besser ansprechbar.). In Deinem Fall: Schildere kurz Deine Situation und frage welche Unterlagen fehlen, damit Du das Kindergeld ausgezahlt bekommst (z.B. Bewerbungen, die belegen dass Du aktiv gesucht hast, oder Krankschreibung, etc, Zeiträume sollen einfach der Behörde gegenüber begründet sein, dann ist man auch willig). Ich sehe gute Chancen. Immer schön dran bleiben, gleich anrufen, ruhi, höflich, freundlich, geduldig und positiv sprechen. Vorher zurecht überlegen, was Du sagen und erreichen willst (Ziel = Dein Kindergeld, auf das Du Anrecht hast). Wichtig: Die Stelle mit der Du telefonierst (Auskunft) ist eine andere als die, won Dein Anliegen bearbeitet wird (Bewilligung) - dort kann man nur schriftlich kommunizieren (Post, Fax). Kopf hoch! Nicht aufgeben!

Ok dankeschön. Ich glaube etwas anderes bleibt mir da nicht übrig. Es ist nur die Sache das man bei jeder Kleinikgeit abgewimmelt wird oder prompt "Nein" zu allem gesagt wird, obwohl das nicht stimmt. Ist schon sehr nervig :(

@Miras

Da das Kindergeld an Deine Eltern ausgezahlt wird, wäre es auch Sache der Eltern, sich darum zu kümmern und es mit den Behörden regeln. Mit etwas Lebenserfahrung tut man sich da leichter und wird auch anders behandelt. Für Dich ist es eine Lebenserfahrung, das jetzt schon lernen zu müssen/können. Wird schon klappen. Dort arbeiten auch nur Menschen. Je nachdem wie Du sie behandelst, kommt es auch auf Dich zurück. Nimm Dein Gegenüber ernst. Höre zu, antworte auf das was gesagt wird, sei hartnäckig!!!!! Mach Dich nicht klein, sei selbstbewusst, erwachsen, Stimme eher tief (Bauchatmung), langsam sprechen, ganz sachlich und - wie gesagt - immer ruhig und höflich. "Niemals, niemals, niemals, niemals aufgeben." (W. Churchill)

@jazzmagic

Und: Stelle Fragen, z.B.: Was genau fehlt noch? - Welcher Zeitraum muss noch belegt werden? - Wofür brauchen Sie noch Nachweise? - Was kann ich Ihnen noch schicken, um die Unterlagen zu ergänzen? - Welche Belege sind für diesen Zeitraum erforderlich? - Ab wann kann ich mit dem Kindergeld rechnen?"

  • BAFöG?
  • Sozialhilfe?
  • ALG II?
  • Hast Du ein Kind?
  • Unterhalt?

Ansonsten schildere Deine Situation dem Amt. Wegen langer Krankheit werden normalerweise einem nicht die Bezüge gestrichen.

Das Kindergeld wurde mir ja gestrichen weil dieses Jahr meine ERSTAUSBILDUNG geendet haben müsste! nur ich hab sie doch nie zuende gebracht :/ anscheinend wussten die das nicht, wiederrum wusste ich aber auch nicht das ich das melden muss? ich hab mich nur sofort auf dem Arbeitsamt Lehrstellensuchend gemeldet (habe auch nichts bezogen in der Zeit) und dann war ich krankgeschrieben und in einer 6 wöchigen Maßnahme, bis zum Beginn meiner 2. Ausbildung :/ Jetzt steh ich etwas Ratlos da weil ich nicht weiß was richtig ist

@kemekodx

Dann müsste ich es weiterhin bekommen, nach dieser Seite. Danke

@Miras

Die Seite ist von 2010. Sinnvoll ist es, Infos auf der Basis des neuesten Standes einzuholen.

@BillDung

Seitdem hat sich nichts geändert, ist ja nur 2 Jahre her. Normalerweise bleiben Gesetze noch länger bestehen.