Dürfen Imbiss und grillstuben am Karfreitag öffnen?

5 Antworten

In normalen Berufen darf man nicht arbeiten, denn es ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

Lokale usw. dürfen auch öffnen - allerdings bin ich mir bei Imbissbuden nicht 100%ig sicher.

Arbeiten dürfen - wie wfwbinder geschrieben hat.

Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag und für gläubige Christen einer der höchsten Feiertage.

Außerdem ist es ein stiller Feiertag, an dem lärmende und "lustige" Aktivitäten untersagt sind, es gilt auch ein Tanzverbot.

Für Lokale etc siehe @ wfwbinder

Auch am Karfreitag dürfen fertige Speisen und Getränke zum soforteigen Verzehr abgegeben werden. Dei einzige Einschränkung kann im Musikbereich sein, dass nicht jede Art von Musik gespielt werden darf.

Das ist Gastronomie, und unterliegt nicht Ladenöffnungszeiten. Also natürlich können die öffnen.

Grundsätzlich darf an Karfreitag gearbeitet werden. Was sollen denn Kranken-häuser, Altenheime, Feuerwehr, Rettungsdienst, Deutsche Bahn AG machen?

Grundsätzlich darf an Karfreitag gearbeitet werden

Falsch, der Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag und damit darf nicht gearbeitet werden.

Krankenhäuser, Pflegeheime, Bahn,.Flughäfen, Elektrizitätswerke sind die Ausnahme. Läden, Büros, Behörden, bleiben geschlossen.

@wfwbinder

Aber Lokale usw. dürfen öffnen.

@danitom

An Karfreitag herrscht zum Beispiel auch Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger und LKW über 7,5 to. Eine Ausnahmegenehmigung bekomme ich immer, selbst wenn ich mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen argumentiere. Ich arbeite in dieser Branche, kenne die alltägliche Praxis. Genauso sieht es mit (angeblichen) Notdiensten im Handwerk sowie in der Branche der Abschleppunternehmer aus. Eine Ausnahmegenehmigung ist hier nur Makulatur, wenn ich diese für jeden Pillepalle erhalte! Dieses Argument zieht also nicht!

@danitom

Ja, so wie an den Weihnachtsfeiertagen, Ostern, Pfingsten.

Aber sogar bei der Bahn gilt der Fahrplan für Sonn- und Feiertage und nicht der für Werktage.