Kann man auch in einem Imbiss ein Geschäftsessen durchführen und als Bewirtungs- bzw. Betriebskosten absetzen?

4 Antworten

Trotz allem glaub ich dass eine Bewirtungs in einem Imbiss für ein kleines neugegründetes Gewerbe, dass mal die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit potentiellen Geschäftspartnern in ähnlicher Situation ausloten will, viel glaubhafter ist als regelmäßiges Essen im Luxusrestaurant.

Auf eine ordnungsgemäße Rechnung solltest Du allerdings nicht verzichten!

Na klar geht das! Du solltest aber auf jeden Fall eine Rechnung bzw. Bewirtungsbeleg vorlegen können.

Das sind dann Bewirtungskosten und nicht Betriebskosten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

problem dürfte sein, beim Imbiss eine anständige Quittung zu bekommen. Und Eigenbelege sehen die Finanzämter nicht so gerne.

Das Problem ist die Unglaubwürdigkeit dabei.