Dürfen Eltern ihr Kind mit 18 rausschmeißen?

12 Antworten

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Deine Eltern haben ab Volljährigkeit die wahl, ob sie dir naturalunterhalt (Kost und Logis) oder eben barunterhalt gewähren. § 1612 BGB

Soll heissen: Ja, sie dürfen dich raus schmeissen.

tun sie das, sind sie dir allerdings zum Unterhalt verpflichtet. Solange dieser gerichtlich noch nicht erstritten ist, geht das Jobcenter in Vorleistung (und kassiert dann die nachzahlung des unterhalts ein).

Es finanziert dir dann die Bude und den lebensunterhalt in Höhe der SGB2-Leistungen. Und es wird dich sofort in irgendeine Maßnahem stecken udn dich schnellst möglich vermitteln...und wenns an ne Leihbude ist! Zumindest bis zum Beginn deiner Ausbildung...

Ab Lehrbeginn hast du Anspruch auf BAB. Dein Kindergeld muss übrigens, wenn du ne eigene Bleibe hast, an dich gezahlt werden, das musst du unter Vorlage deiner meldebescheinigung bei der familienkasse beantragen.

Grundsätzlich: WENN BAB, Lehrgehalt udn Kindergeld nicht zum Leben ausreichen (pi Daumen 750€/Mtl), dann stockt das JC auf nach Einzelfallprüfung (KAnn-Entscheidung)

Mein rat:

Such dir schnellstmöglich ne Bleibe, und wenns auf dem sofa von nem freund ist! beantrage ALG2 sowie Zusicherung der kostenübernahme KdU, Mietkaution und der Erstausstattung (erste eigene Wohnung), lass dich nciht abweisen weil du "beim freund" wohnst. Melde dich erst mal auf der Adresse des freundes an, geh zur familienkasse und beantrage de Überweisung des kindergeldes auf DEIN konto, da eigener Wohnsitz.

Damit hättest du zumindest schon mal 184€ im Monat an "Einkommen". Versuch übergangsweise einen nebenjob zu finden. Und wenn du Zeitungen austrägst...Hauotsache etwas Kohle kommt rein.

... bis 25 Jahren muss die Mutter das Kind versorgen . Wirft sie dich raus, geh gleich zum Arbeitsamt oder Jugendamt. Die versorgen dich dann und schicken Mama eine nette Rechnung. Harz4 mit 18 ist nicht mehr, dass war mal. - Arbeit kannst du sehr leicht finden, aber wo darf ich hier nicht schreiben, das wird zensiert. - Ich kann aber schreiben, geh mal zur Tafel. Dort gibt es Menschen, die diese Problematik kennen. Schriftlich kann dazu fast keiner was sagen, das geht nur von mund zu mund progaganda.

... bis 25 Jahren muss die Mutter das Kind versorgen .

FALSCH

Lies mal meinen Kommi!

deine eltern wollen dich rausschmeißen wenn du kein hartz4 beantragst?! warum stellen sie denn nicht selbst den antrag? da du unter 25 bist und mit ihnen in einem haushalt lebst bildet ihr eh eine bedarfsgemeinschaft und werdet gemeinsam berechnet... egal wer von euch den antrag stellt, ihr könnt in eurer situation nur gemeinsam hartz4 bekommen... wenn das einkommen der beiden ausreichend für euch alle ist bekommt keiner von euch was... auch wenn du als antragsteller selbst kein eigenes einkommen hast.

ja rausschmeißen können sie dich. da du volljährig bist sind sie nicht mehr verpflichtet dich bei sich leben zu lassen. bei einem rausschmiss wärst du kein teil der bedarfsgemeinschaft mehr und könntest alleine einen antrag auf hartz4 stellen. allerdings würde das jobcenter prüfen ob und in welcher höhe unterhaltsansprüche gegenüber den eltern bestehen und geltend gemacht werden können.

Melde dich umgehend bei der ARGE arbeitslos und stelle gleich noch mit Antrag auf eigene Wohnung mit dem Antrag auf Erstausstatung und Darlen für Mietkaution, suche dir umgehend ein Wohnungsangebot in den für dich geldenten Ramen ( Größe, Kaltmiete, Nebenkosten mit Heizkosten ) die Wohnungsgesellschaften wissen in der Regel welche Angebote von der ARGE genemigt werden. Noch eins, suche dir unbedingt Arbeit das du wieder aus der ARGE rauskommst und selbständig wirst !!!

Da du unter 25 Jahre alt bist, würde das A-Amt anordnen, dass du bei einem Elternteil wohnst und dort mitversorgt wirst. Du würdest wahrscheinlich gar kein Geld bekommen. Rauswerfen können sie sich insofern also nicht. Sobald du Hilfe vom Amt beantragst, steckt das Amt dich wieder zu einem Elternteil.

Da gibt es aber Ausnahmen. Man wird nicht IMMER einfach wieder zu den Eltern gesteckt.

dazu kommt es nur, wenn keine der beiden parteien sagt "nein, auf keinen fall".

wenn die mutter und ihr freund sie also rausschmeißen wollen, geht das.

Das ist der offizielle (finanzielle) Teil, da gebe ich dir recht. psychisch ist das Ganze nicht ganz so einfach.

Da du eine Ausbildung sicher hast, würde ich evtll. einfach die Zeit versuchen zu überbrücken, bis diese anfängt... weiß ja nicht, wie die finanzielle Lage bei dir / deinem Freund aussieht.

Das Amt DARF die Unterbringung gar nicht anordnen! dazu fehlt es an jeglicher gesetzlichen Grundlage.

Nur wenn U25 VON SICH AUS daheim ausziehen, werden die KdU nur in Ausnahmefällen übernommen. Schmeissen die Eltern den nachwuchs raus, MUSS das Amt leisten.

@Dea2010

das Amt MUSS gar nichts. Es kommt immer auf den Einzelfall an.