Wieviele Pferde dürfen auf 1ha Weideland gehalten werden?

5 Antworten

Hallo,

ein Gesetz dazu wirst du meines Wissens nach nicht finden, da es das im Gegensatz zu Rind pder Schwein in der Form nicht gibht. Die Landwirtschaftskammer hat dazu mal einen kleinen Bericht rausgegeben, den du hier: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/tier/nav/2064/article/28065.html findest.

Wenn die Pferde Sommer, wie Winters auf Gras stehen sollen, wird ein Hektar schon für zwei Pferde knapp werden, trotz Portionsweiden. Für eine Baugenehmigun im Außenberecih (Pferd als Landwirtschaft), wird 0,35ha pro Pferd veranschlagt.

Wenn dein Freund dort fremde Pferde in Pension nehmen will, muss er einen Sachkundenachweis ablegen.

Das zuständige Bundesministerium hat einen Leitfaden zur Pferdehaltung herausgegeben, den Link pack ich dir in den Kommentar

Oh super, danke für den tollen Link. Also kann er es letztlich vergessen, dort Pferde zu halten? Das wäre natürlich sehr schade ...

Steht in Deinem Link auch drin, was für ein Sachkundenachweis das ist, den er dort braucht?

Ich werde mir das nachher auf jeden Fall durchlesen, muss nur gleich los zur Arbeit, und da fehlt mir in diesem Augenblick die Zeit.

@Secretstory2015

Einfach Sachkundenachweis Pferdehaltung bei google eingeben, da kommt ne Menge bei rum. Ist mega einfach, bei der "Prüfung" durfte die Hälfte falsch sein und er war trotzdem bestanden ;-)

1ha halte ich für zu wenig, als Sommerweide verpachten wäre eine Möglichkeit, oder aber ganzjährig entsprechende Heumengen zu füttern und einen vernünftigen Paddock anlegen, das könnte aber unter Umständen eine Baugenehmigung erfordern.

Okay, danke!

https://de.wikipedia.org/wiki/Viehbesatz

Die Größe wird nach Großvieheinheiten (GV) berechnet. Hast Du 10 Pferde, dann:

Pferdeanzahl x GV = Nutzfläche. Zur Nutzfläche gehört auch jene der Futterproduktion, Weiden, Brachflächen, Paddoks usw.  Also das bedeutet nicht, dass man für jedes Pferd eine Weidefläche von 1 Ha bereitstellen muss.

Üblicherweise rechnet man mit GV 1,1

1 GV enstricht = 500 KG

10 Pferde = 11 Ha

Stellt der Reitbetrieb kein Futter her, ist er auch im Sinne des Steuerrechts kein Landwirtschaftlicher Betrieb, denn Pensionshaltung ist keine landwirtschaftliche Tätigkeit. Dann muss man die Flächenzahl um die Futterproduktion reduzieren. 

Ganz grob, denn jetzt kommt das Tierschutzgesetz und das sagt eindeutig "Artgerecht" Nur was ist das? Dann müssten ja 80% alle Pferdeställe dicht machen!?

1 Ha für einen Offenstall ist nichts. 2 Pferde, nicht mehr oder einen Ponystall. Aber wie regeneriert sich diese Fläche? Nie

Auf dem 1 ha kann er 1 Pferd oder 2 KLEINE ponys mit max 300kg gewicht auf Parzellen halten./ lassen.

ein Pferd ist ein Großtier... bei uns in Österreich gilt die Faustregel 1ha=1Pferd.

Ich kenne die Regel ca 1ha pro Pferd