Dürfen eltern Gegenstände (Möbel, Elektronik, Bücher, Spielsachen usw.) Verkaufen, obwohl sie sie ihren kindern geschenkt haben (beispielsweise an Weihnachten)?
7 Antworten
Die Geschenke gehen vollkommen in das Eigentum des Kindes über, und Eigentum bedeutet eine rechtliche Herrschaft. Die Eltern haben keine Verfügungsgewalt mehr darüber, und können sie daher auch nicht wegnehmen oder gar weiter verkaufen.
Ein Geschenk an Kinder und jugendliche ist ausschließlich Vorteilhaft, das heißt, es ist ohne Gegenleistung, also zB Bezahlen, erfolgt, und kann nur unter wenigen Bedingungen rückgängig gemacht werden,
Und das gilt AUCH gegenüber Minderjährigen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung
Gesetzliche Vertreter dürfen Vermögen der von ihnen Vertretenen nicht verschenken, sofern es sich nicht um eine Schenkung handelt, durch die einer sittlichen Pflicht entsprochen wird. Dies betrifft die Eltern von Minderjährigen (§ 1641
BGB), Vormünder (§ 1804
BGB) sowie rechtliche Betreuer (§ 1908i
Abs. 1 BGB), wobei letztere zusätzlich berechtigt sind, Gelegenheitsgeschenke vorzunehmen (§ 1908i
Abs. 2 BGB) sowie mit gerichtlicher Genehmigung Ausstattungen (Aussteuer, Mitgift) an Kinder von Betreuten vorzunehmen (§ 1908
BGB).
Die Eltern haben keine Verfügungsgewalt mehr darüber, und können sie daher auch nicht wegnehmen
Das ist falsch. Wegnehmen und aufbewahren dürfen die Eltern alles, solange sie das Sorgerecht haben.
Nein, denn eine Schenkung ist eine Schenkung, die kann man nicht so einfach wieder Rückgängig machen. Im Prizip gilt das auch für Kinder, Jedoch gibt es ausnahmen: Erzieherische Gründe, die sollte man dann aber begründen, oder finanzielle, das sollte aber mit dem Kind besprochen wrden
Also ich denke, wenn diese Sachen den Kindern geschenkt worden sind, dann dürfen Eltern diese nicht einfach so verkaufen.
richtig
Ja dürfen sie und du kannst dagegen nichts tun. Einzig das Gespräch mit deinen Eltern bleibt dir.
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https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php?id=/de/index/kinder_und_jugendtelefon.htm