dürfen eltern bestimmen, wie man sein geld ausgibt?

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Nein. Eltern dürfen verlangen, dass gewissen Dinge für den Schulalltag vom Taschengeld gekauft werden, wenn der Sprößling nicht entsprechende Sorgfalt übt, aber eigentlich ist das Taschengeld dafür da, dass das Kind den Umgang mit Geld erlernt und selbst entscheided, wofür es das Geld ausgibt.

Eltern, die auf diese Weise Ausgaben einsparen wollen, treiben es mit dem Geiz etwas zu weit. Für den regulären Kindesunterhalt gibt es Kindergeld bzw. Unterhaltszahlungen im Trennungsfall. Wer damit nicht zurechtkommt, muss sich beraten lassen, wo Einsparungen getroffen werden.

Generell gilt, dass der Beschenkte entscheiden darf, wie er das geschenkte Geld anlegt (natürlich immer im Rahmen des gesetzlich zulässigen).

Nach einiger Recherche muss ich meinen Beitrag relativieren:

Intuitiv würde ich das verneinen.

Eltern dürfen verlangen, dass gewissen Dinge für den Schulalltag vom Taschengeld gekauft werden - und andere Dinge nicht gekauft werden. Eigentlich ist das Taschengeld dafür da, dass das Kind den Umgang mit Geld erlernt und selbst entscheided, wofür es das Geld ausgibt.

Eltern, die auf diese Weise Ausgaben einsparen wollen, treiben es mit dem Geiz etwas zu weit. Für den regulären Kindesunterhalt gibt es Kindergeld bzw. Unterhaltszahlungen im Trennungsfall. Wer damit nicht zurechtkommt, muss sich beraten lassen, wo Einsparungen getroffen werden.

Ich hätte angenommen, dass der Beschenkte entscheiden darf, wie er das geschenkte Geld anlegt (natürlich immer im Rahmen des gesetzlich zulässigen).

Überraschenderweise wird auf dieser Seite hier eine andere Aussage getroffen: https://www.gerechte-sache.de/fragenantworten/meine-sachen/wer-entscheidet-was-ich-mit-meinem-taschengeld-mache

Das finde ich allerdings etwas krass. Ich finde, gerade GeldGESCHENKE von Dritten sollten nicht als willkommene und unerwartete Zuschüsse zum Kindesunterhalt missverstanden werden. Aber klar, wenn z. B. der geschiedene Kindsvater mit schöner Regelmäßigkeit keinen Unterhalt für sein Kind zaht, dann aber mit Geldgeschenken einen auf dicke Hose macht, kann man schon nachvollziehen, dass das Geld dann eben doch als Unterhaltszahlung eingerechnet wird.

Das ist alles sehr dehnbar und von der Auslegung abhängig.

Gesetzlich dürften sie es, moralisch meiner Meinung nach nicht.

Wenn Eltern ihre eigenen Maßstäbe anlegen, und die unterscheiden sich in der regel meistens sehr, von denen ihrer Kinder, dann sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert.

Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll, die Kinder selber entscheiden und ihre eigenen Erfahrungen und auch Fehler machen zu lassen.

Ein "echtes Schnäppchen", bei dem Kind so richtig auf die Nase fällt ist lehrreicher, als wenn ich mich hinstelle und wettere: Das lässt du schön bleiben, ICH hab hier das Sagen...! Allerdings sollte man sich als Elternteil hinterher mit Sätzen wie: Hab ich dir doch gleich gesagt!- zurücknehmen, denn die schmerzhafte oder teure Lehre ist für das Kind schon schlimm genug!

Allerdinsg wird es sich auf dieses Weise sehr gut merken, wie schwer Geld zu beschaffen, und wie leicht es zu verlieren ist! Und beim nächsten mal mit Sicherheit dreimal überlegen!

in deinem fall kannst du dir ruhig den player kaufen, wie erwähnt greift hier der §110 BGB und der besagt, dass das geld zur freien verfügung steht, es gibt lediglich die ausnahme, das du keine güter kaufen darfst die für dich unübersehbare zusatzkosten beinhaltet - das beispiel mit dem roller ist nicht schlecht - aber auch dehnbar, denn es entstehen zusätzliche unvermeidbare kosten (versicherung, sprit, reparaturen, usw.) - allerdings könntest du den roller bis zu deinem 18. Lebensjahr in den keller stellen - somit würden dir ja keine kosten entstehen.

deine eltern können dich auf keinen fall zwingen das geld für den 'normalen kindesunterhalt' zu verwenden - allerdings kannst du deine eltern auch nicht zwingen dir taschengeld zu geben, denn dazu sind per gesetz nicht verpflichtet - irgendwie verzwickt - mach was draus

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die** ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.**

die gesetzlichen Vertreter (Eltern) stimmen hier aber gerade NICHT zu, dass es zur freien Verfügung gebraucht wird

Wenn Deine Eltern nicht viel Geld haben Ja.Bis zum 18 Lebensjahr haben sie das Sagen.

Also in Grenzen. Sollten sie generell sich selbst am Kind bereichern, wäre auch in Frage gestellt, dass sie die Vermögenssorge fair wahrnehmen. Dann kann man sogar per Gericht erwirken, dass die Vermögenssorge jemand anderer bekommt.

Ist allerdings sehr wenig Geld da und die Eltern sparen sich selbst alles vom Mund ab und eine Schultasche ist nötig, allerdings einfach nicht mehr drin im Geld, dann wäre das ok.

Ich würde es in deinem Falle über die Oma versuchen und diese fragen, wofür du das Geld bekommen hast. Sicher wird sie dir das Geld zukünftig auf ein Konto überweisen, das auf ihren Namen läuft bis du erwachsen bist, wenn sie glaubt, deine Eltern nutzen dich aus.