Dürfen die Kosten für eine Privatstrasse dem Mieter berechnet werden?

3 Antworten

Nein, Anliegergebühren (Erschließungsbeiträge, Anliegerbeiträge...) sind nicht in der Betriebskostenverordnung aufgenommen. Das sind Baukosten und damit Sache des Eigentümers.

 

Kosten des Eigentümers für Strassen-/Wegebau sind keine Betriebskosten im Sinne § 2 der Betriebskostenverordnung, also nicht umlegbar.

Anliegerbeiträge sind umlagefähige Kosten. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine private oder öffentliche Straße handelt.

tinalisatina  29.12.2016, 18:47

Nö!

anitari  30.12.2016, 07:57

Wo bitte in der Betriebskostenverordnung steht das Kosten für Straßen- und Wegebau umlagefähig sind?