Dürfen die Kosten für eine Privatstrasse dem Mieter berechnet werden?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Nein, Anliegergebühren (Erschließungsbeiträge, Anliegerbeiträge...) sind nicht in der Betriebskostenverordnung aufgenommen. Das sind Baukosten und damit Sache des Eigentümers.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietrecht
Kosten des Eigentümers für Strassen-/Wegebau sind keine Betriebskosten im Sinne § 2 der Betriebskostenverordnung, also nicht umlegbar.
Anliegerbeiträge sind umlagefähige Kosten. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine private oder öffentliche Straße handelt.
tinalisatina
29.12.2016, 18:47
Nö!
anitari
30.12.2016, 07:57
Wo bitte in der Betriebskostenverordnung steht das Kosten für Straßen- und Wegebau umlagefähig sind?